Hallo zusammen,
ich habe gerade eine kleine Frage, da ich meinen zuständigen Schornsteinfeger nicht erreiche.
Wir planen innen einen Ofen, daneben soll eine Doppelwand kommen in der Holz gestapelt werden soll.
Das Haus hat einen Erker. In der Ecke Erker/Hauswand soll der Kamin noch oben ragen.
Jetzt habe ich mal eine Frage:
Zu Wänden/brennbaren Teilen muss der Abstand glaube ich 30cm sein, richtig, das wäre also Punkt 2. in der Zeichnung.
Aber gibt es für den Abstand unter Punkt 1. auch eine Vorgabe? Es führt auch noch ein Regenwasserrohr die Wand entlang.
D.h. der Mindestabstand den der Außenkamin zu der Wand haben muss?
Im Anhang die Zeichnung.
Danke.
ich habe gerade eine kleine Frage, da ich meinen zuständigen Schornsteinfeger nicht erreiche.
Wir planen innen einen Ofen, daneben soll eine Doppelwand kommen in der Holz gestapelt werden soll.
Das Haus hat einen Erker. In der Ecke Erker/Hauswand soll der Kamin noch oben ragen.
Jetzt habe ich mal eine Frage:
Zu Wänden/brennbaren Teilen muss der Abstand glaube ich 30cm sein, richtig, das wäre also Punkt 2. in der Zeichnung.
Aber gibt es für den Abstand unter Punkt 1. auch eine Vorgabe? Es führt auch noch ein Regenwasserrohr die Wand entlang.
D.h. der Mindestabstand den der Außenkamin zu der Wand haben muss?
Im Anhang die Zeichnung.
Danke.
Wir mussten zu jeder Wand 30 cm Abstand einhalten. Stand auch in der beschreibung des Ofens. Die Wand hinter dem Kamin musste zusätzlich ausgemauert (HolzStänder-Fertighaus) werden.
Zusätzlich muss vor der Öffnung des Kaminofens entweder 50 cm eine Platte gelegt werden, oder mit nicht brennbarem Fußbodenbelag gearbeitet werde.
Aber wie viele schon sagten: Dein Bausparvertrag sagt dir das alles... und wenn er meint du brauchst 55,73 cm, dann brauchst du eben 55,73 cm... Ohne Abnahme von ihm, keine Betriebserlaubnis, und dann auch kein Versicherungsschutz wenn was passiert 🙂
Zusätzlich muss vor der Öffnung des Kaminofens entweder 50 cm eine Platte gelegt werden, oder mit nicht brennbarem Fußbodenbelag gearbeitet werde.
Aber wie viele schon sagten: Dein Bausparvertrag sagt dir das alles... und wenn er meint du brauchst 55,73 cm, dann brauchst du eben 55,73 cm... Ohne Abnahme von ihm, keine Betriebserlaubnis, und dann auch kein Versicherungsschutz wenn was passiert 🙂
P
PhoenixDH11.10.13 14:20Das kann man auch anders sagen!
Habe ich irgendwo gesagt das ich mich auf meine Meinung verlasse? Nein!
Die Frage kam nur gerade auf und mein BSH ist nun mal in Urlaub, daher dachte ich fragste mal hier an.
Aber danke an dir die konstruktiv geholfen haben.
Habe ich irgendwo gesagt das ich mich auf meine Meinung verlasse? Nein!
Die Frage kam nur gerade auf und mein BSH ist nun mal in Urlaub, daher dachte ich fragste mal hier an.
Aber danke an dir die konstruktiv geholfen haben.