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AllThumbs
Hallo Zusammen,
wir machen uns aktuell Gedanken, was wir mit unserer Eigentumswohnung machen, wenn das Einfamilienhaus einmal steht.
Ursprünglich dachten wir eigentlich an Vermietung, da beide Objekte nur knapp 30min voneinander entfernt sind und man daher nicht "aus der Ferne" vermietet. Da Vermieter in Berlin allerdings pauschal als raffgierig abgestempelt und gefühlt mit Bandenkriminalität gleichgestellt werden, ist unsere aktuelle Tendenz, die Wohnung zu verkaufen. (vom Mietendeckel mal abgesehen)
Nun kommen wir zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung. Die wird verhältnismäßig hoch ausfallen, da die Entscheidung zum Hausbau schneller kam als gedacht.
Fragen:
PS: Das Urteil zur Commerzbank bei der die Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund unklarer Berechnung nicht rechtens war ist mir bekannt. Je nach Entwicklung, würde ich diesen Weg ggf. auch gehen, aber davon kann ich zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgehen (Commerzbank ist nicht Kreditgeber).
Ich hoffe es gibt hier ein paar Erfahrungen. Besten Dank!
wir machen uns aktuell Gedanken, was wir mit unserer Eigentumswohnung machen, wenn das Einfamilienhaus einmal steht.
Ursprünglich dachten wir eigentlich an Vermietung, da beide Objekte nur knapp 30min voneinander entfernt sind und man daher nicht "aus der Ferne" vermietet. Da Vermieter in Berlin allerdings pauschal als raffgierig abgestempelt und gefühlt mit Bandenkriminalität gleichgestellt werden, ist unsere aktuelle Tendenz, die Wohnung zu verkaufen. (vom Mietendeckel mal abgesehen)
Nun kommen wir zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung. Die wird verhältnismäßig hoch ausfallen, da die Entscheidung zum Hausbau schneller kam als gedacht.
Fragen:
- Hat jemand konkrete Erfahrungen wie genau die Berechnungen der diversen Rechner im Internet sind? Sprich, kann man sich darauf halbwegs verlassen? Ich hatte zuletzt den von Interhyp genutzt.
- Laut Kreditvertrag habe ich 2 mal die Möglichkeit den Tilgungssatz in einem Korridor zwischen 2% und 6% zu wechseln. Mir ist nicht ganz klar, ob das automatisch bei der Berechnung durch die Banken berücksichtigt wird oder ob es Sinn macht kurz vor Kündigung des Darlehens die Tilgung auf 6% zu erhöhen, da dadurch natürlich ein geringerer Zinsschaden entsteht. Im Kreditvertrag wird das nicht genannt, im Internet hatte ich gelesen, dass das eigentlich berücksichtigt werden "müsste".
PS: Das Urteil zur Commerzbank bei der die Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund unklarer Berechnung nicht rechtens war ist mir bekannt. Je nach Entwicklung, würde ich diesen Weg ggf. auch gehen, aber davon kann ich zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgehen (Commerzbank ist nicht Kreditgeber).
Ich hoffe es gibt hier ein paar Erfahrungen. Besten Dank!