Viebrockhaus Festpreisangebot - Auf was beim Werkvertrag nach VBO achten?

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Wallace

Hier steht der entsprechende Paragraph. Da kann man nachvollziehen woher die Behauptungen von 4 und 2 Jahren herkommen:
"
§ 13 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1:
Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre."
Quelle: Wikipedia: VOB (Ich trage den Link nicht ein. Beim letzten Mal wurde ich gesperrt wegen "Werbung" )
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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