Verzug bei Erschließung von Grundstück

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G

Gintarukas

Hallo!

Wir haben im vergangenen Jahr ein Grundstück, welches auf einem noch zu erschließenden Gelände liegt, gekauft.

Übergabe sollte letztes Jahr sein. Wir haben aber eh mit einem halben Jahr Verzug gerechnet. Anfang diesen Jahres wurde seitens des Verkäufers ein weiterer Baugruppe versprochen. Wegen der Witterung könnte erst Ende Februar weiter erschlossen werden und auch der Trupp für diesen Zeitraum versprochen.

Ein Telefonat zwischendurch sollte nun Ende März die weiteren Arbeiter bringen. Bis heute gibt es diese aber nicht.

Unser Kaufvertrag erwähnt, das Verzögerungen aufgrund von Witterung und planungsrechtlicher Angelegenheiten nicht durch den Verkäufer zu verantworten sind...klar. Aber wie sieht es mit den ständigen Versprechungen aus und wenn er seine Subunternehmer nicht im Griff hat. Haben wir da Möglichkeiten?

Viele Grüße und Danke vorab!
 
H

hampshire

Das Wetter Anfang 2021 war schwer berechenbar. Frost gab es bis in den Mai hinein. Wäre das Jahr wie die letzten Jahre verlaufen, wäre die Aussage "Februar" ja auch richtig gewesen. Ist halt so - ungeeignetetes Wetter verzögert Bauarbeiten. Dann schieben sich alle Baustellen zusammen und es kommt zu Ressourcenengpässen - bei Mitarbeitern wie Subunternehmern.

Welche Möglichkeiten Du da hast?
  • Du kannst Dich fürchterlich aufführen und versuchen Eindruck zu schinden und etwas Geld in einen Anwalt versenken. Wrid nicht viel bringen.
  • Du kannst das Ganze gelassen seinen Lauf lassen, wenn es Dir gelingt. Damit riskierst Du gegebenenfalls, dass Du der letzte bist, bei dem die Verzögerung aufgehoben ist.
  • Du kannst mit dem Verkäufer zusammen eine Lösung suchen. Als kommunikationsstarker Partner statt Gegner kannst Du unterstützen, Subunternehmer ranzuholen und den Verkäufer motivieren mehr Interesse an Deiner Situation zu haben.
Ich bin mit Variante 3 meistens sehr gut gefahren, wenn es mir wichtig war.
 
G

Gintarukas

Ich habe kein Problem mit der Tatsache, dass Verzug entsteht. Ich habe ein Problem damit, dass immer wieder versprochen wird und nichts passiert.
 
M

meingrundstück

Hallo zusammen,
aus unserer Sicht ist es immer besser zusammen mit dem Verkäufer eine Lösung zu finden. Je mehr ihr im Vorfeld schriftlich festgehalten habt und es ihr beide unterschrieben habt, umso leichter kannst Du Dein Recht durchsetzen.
Später beim Bauen sind Planungsfehler und Baumängel heutzutage keine Ausnahme mehr. Wenn diese zu spät entdeckt werden, kann auch hier oft ein größerer finanzieller Schaden entstehen. In solchen Fällen ist der Bauherren-Rechtsschutz sinnvoll.
 
mayglow

mayglow

Der Thread ist über ein Jahr alt.... wenn du den schon nur zu Werbemaßnahmen wieder auspackst, wäre es trotzdem irgendwie anständig gewesen, zumindest mal beim Threadersteller nachzufragen, wie es denn weiter verlaufen ist :rolleyes:
 
S

SoL

Das hilft dem Threadersteller nach über einem Jahr bestimmt massiv weiter. Zumal er seit dem 09.05.2021 nicht mehr aktiv war.

Wirklich hilfreich... nicht! Reine (sehr schlechte) Werbung Eurerseits.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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