Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Vertragsrecht , Gesetz , Bausachverständiger

Erstellt am: 17.11.17 19:24
Z
zizzi
Hallo zusammen,

bei unseren Bauvorhaben, ich wollte gerne eine öffentlich bestellt und vereidigte Bausachverständiger beauftragen. Ich habe mit einer von Verband privater Bauherren e. V. Regionalbüro Osnabrück telefonisch Kontakt aufgenommen. Erste Gespräch(persönlich) dürfte kostenlos durchgeführt werden. Am 27.10.2017 fand unser erstes Gespräch statt. Wir haben über Baubeschreibung gesprochen und ein paar Ideen bekomme, unsere Fragen würde beantwortet (Es hat ca. 2 Std. gedauert). Der Bausachverständiger hat uns gesagt in den nächsten Tagen werde ich das Protokoll für unser erstes Gespräch und das Angebot zusenden. Da wir am 30.10.2017 ein Termin mit Bauunternehmer für Vertragsunterschreibung abgemacht hatten, habe ich telefonisch von der Bausparvertrag gebeten, die o.g Unterlagen bis dahin zu uns per E-Mail sendet um wir uns für Vertragsunterschreibung vorbereiten können. Bis dieser Zeit habe ich am Telefon ca. 1 Std. telefonisch mit Bausparvertrag gesprochen. Wir haben den Vertrag mit BU abgeschlossen (besser als gedacht unsere Wünsche wurde im Vertrag erfühlt). Am 31.10.2017 habe ich das Protokoll und Angebot von Bausparvertrag bekommen. Im Angebot stand ‚Leistungszeitraum: ‚September 2017 – September‘ 2018(merkwürdig). Da wir vertraglich unseren Bauzeitraum von April 2018 bis November 2018 festgestellt haben und unser erstes Gespräch (mit Bausparvertrag) am 27. Oktober war, habe ich telefonisch von Bausparvertrag um die Korrektur für Leistungszeitraum gebeten. Im 2. Angebot stand Leistungszeitraum: ‚September 2017 – November 2018‘(merkwürdig) und ‚Im Auftragsfall müsste Sie für eine Dauer von ~ 8 Monaten im Verband privater Bauherren beitreten.‘ (monatliche kosten ca. 15€)

Da ich das Protokoll nicht rechtzeitig bekommen habe und keine richtige Korrektur Leistungszeitraum für Leistungszeitraum gibt, möchte ich nicht mit dieser Bausparvertrag Vertrag abschließen.

Heute habe ich eine Rechnung von Bausparvertrag als erste Abschlag (ca. 650€) bekommen die ich innerhalb von 5 Tagen bezahlen muss!

1. Der Bausparvertrag hat seien 1. Leistung: Baucheck – Prüfung der Unterlagen (obwohl nicht perfekt) erfühlt.

2. Ich habe eine Leistung von Bausparvertrag bekommen, bevor ich ein Angebot und Kostendarstellung von Ihn bekommen habe.

3. Ich habe keinen schriftlichen Vertrag mit ihn. (Noch nicht schriftlich beauftragt).

Er hat etwas gemacht, ohne mich von Folgekosten zu informieren! (Wenn ich gewusst hatte, dass für so ein Protokoll und ein paar Tipps 650€ bezahlen muss, hatte ich das definitiv nicht gefragt).

Wer hat Recht? Was nun?
O
Otus11
17.11.17 23:11
zizzi schrieb:
Weißt jemand vielleicht ob er gesetzlich dafür Recht hat?

632 Baugesetzbuch.
A
Alex85
18.11.17 00:39
Nordlys schrieb:
Frechheit

Nö. Überhaupt gar nicht.
Z
zizzi
18.11.17 23:32
Nordlys schrieb:
Frechheit.
Zizzi, hast Du über Tag Gelegenheit, Deinen Bau zu besuchen, zu begleiten? Kannst Du oder Deine Frau die Männer mal mit Kaffee, Limo und Kuchen oder mal nem Pott warme Würstchen versorgen? Würdest Du den Jungs auch mal nen kleinen Schein zustecken? Dann wirst Du damit 1000 mal besser fahren als mitm Sachverständigen. Bau Beziehung auf, rede mit ihnen, wertschätze sie, sag auch ruhig, Männer, so gefällt mir das nicht, könnt ihr auch besser? Wenn angebracht...so begleitet kriegste 100% Qualität. Und zahlst viel weniger. Karsten
Nordlys, dein Antwort gefällt mir besonders gut [emoji57] du hast recht, vor allem meine Frau backt zauberhafte Kuchen [emoji108]

Zu Bausparvertrag, ich habe mit ihn Termin gehabt um er seine Leistungen und kosten zu erklären, der hat ausdrücklich gesagt, dass unsere erste Termin kostenlos ist. Er hat uns ein paar Tipps gegeben und zu letzt gesagt , wir werden ein Protokoll für unsere heutige Gespräch bekommen der alle gesprochene Punkte da sind und noch dazu ein Angebot mit genaue Leistungsbeschreibung mit Preis. Ich habe ihn nie beantragt.
Der argumentiert sogar: ich muss auch für meine Versicherungen, Software, Seminare und etc. bezahlen.
N
Nordlys
19.11.17 08:47
Abnahme Anfang September. Chef kommt mit Schlussrechnung. Alle Türen checken, alles außen und innen begutachten. Usw. Dann. Herr S., der Bau lief reibungslos. Die Männer waren gerne hier. Sie fühlten sich gut versorgt und willkommen. Wir haben unseren Teil verdient. Die Aufmusterungen hab ich nicht berechnet....bau Beziehungen auf.
77.willo19.11.17 09:06
Ich würde nie ohne Bausparvertrag bauen. Gepfuschte Dichtungen, Gefälle, Anschlüsse, etc. werden durch Kuchen und Erbsensuppe sicher nicht besser.
J
Joedreck
19.11.17 10:34
Ja sehe ich auch so. Karsten, du leistest oft gute Beiträge die den Punkt treffen. Aber leider bist du mit deinem Verfahren (zB Handschlag statt Vertrag) die absolute Ausnahme.
Wenn ich nicht vom Fach bin und mit unbekannten Handwerkern arbeite, muss ich es prüfen lassen.
Aktuell ist ein Thread hier am laufen, in der die Anschlüsse evtl falsch gesetzt worden sind. Das geht ja noch allein zu beurteilen, aber andere Dinge kann der durchschnittliche Mensch einfach nicht.
bausparvertraganschlüsse