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ᐅ Versorger hat falsche Zähler-Nummern im System - was tun?

Erstellt am: 04.09.23 15:53
K
kati1337
Moin zusammen,

Wir haben die Willkommensschreiben unseres Versorgers hier in der Region (Pfalzwerke) bekommen. Dort hat man uns in die Grundversorgung aufgenommen.
Wir haben 2 Zähler, und die Pfalzwerke will zusammen saftige 390€ Abschläge haben.
Die wollen wir natürlich nicht zahlen, daher haben wir mit unseren tatsächlichen, kalkulierten Stromverbräuchen zu einem anderen Stromanbieter wechseln wollen.

Dabei ist uns aufgefallen, dass beide Zählernummern auf den Begrüßungsschreiben falsch sind.
Ein Telefonat mit der Pfalzwerke Netz ergab: Tatsächlich sind bei denen im System aktuell die beiden Zählernummern aus den Anschreiben hinterlegt. Die beiden Zählernummern die bei uns tatsächlich an den Zählern stehen sind ihnen nicht bekannt.
Auf meine Frage, was ich nun tun solle wusste der MA an der Hotline auch keine Antwort. Er riet mir davon ab, einen Stromvertrag abzuschließen mit den falschen Nummern (die im System stehen), da diese potentiell jemand anders gehören könnten (??).
Ein Vertragsabschluss mit den tatsächlichen Zählernummern dürfte vermutlich auch nicht funktionieren, da diese beim Netzbetreiber im System nicht bekannt sind.

Habt ihr eine Idee wie ich jetzt vorgehen sollte?
Ich möchte nicht bei denen in der Grundversorgung gefangen sein. Zumal deren Ruf in der Region zu ihren Google-Bewertungen passt: Die sind wohl derzeit sehr überfordert und unterbesetzt. Mit einer zeitnahen Klärung seitens des Netzbetreibers ist da nicht zu rechnen.

Was würdet ihr machen?
Und würdet ihr diese absurd hohen Abschläge bezahlen? Ich sehe das ehrlichgesagt nicht ein. Das sind nicht meine Zählernummern, die Berechnung entbehrt jeder Grundlage und ist außerdem nicht nachvollziehbar. SEPA haben die von mir noch nicht.
Ich überlege einfach nicht zu zahlen wenn der erste Abschlag fällig wird bzw. der Zahlung zu widersprechen, da das nicht meine Zählernummer ist.
Ist der Vertrag überhaupt gültig? Erstens stimmt ja die Nummer nicht, zweitens heißt es in der Widerrufsbelehrung, dass die Frist "14 Tage ab Tag des Vertragsschlusses" sei. Dieser ist mit 14.8. datiert, der Brief der mich über diese Kondition belehrt hat mich aber erst am 28.8. erreicht, wurde außerdem an die Baustellenadresse geschickt und dort mangels Briefkasten nur "hingelegt". Ebenfalls wurden die Zähler erst später bei uns eingebaut als dieser Vertragsschluss laut Schreiben gewesen sein soll.

Ich will allerdings auch nicht, dass die uns den Strom abdrehen. Erster Abschlag wird fällig Ende September. Ich überlege das einfach einem Anwalt zu übergeben wenn's in die Richtung geht und sich seitens des Betreibers nichts klärt bis dahin?
Ferner überlege ich, einfach trotzdem meinen gewünschten Stromvertrag mit den RICHTIGEN Zählernummern, wie im Zählerkasten zu sehen, abzuschließen, und zu warten was passiert?
R
RotorMotor
04.09.23 16:28
Hmm, nur weil du drei Jahre gebraucht hast, musst du andere ja nicht auslachen.

Und wie gesagt, bei dir ist es ein Sonderfall der gar nicht akzeptiert werden muss.

Wenn der Messestellenbetreiber seinen Pflichten nicht nachkommt (was erstmal zu klären ist!) Würde ich mich an die bnetza wenden.
H
HeimatBauer
04.09.23 16:35
Gelacht habe ich über Deine Verwendung des Wortes "einfach" in Verbindung mit Zählernummer-Zuordnung durch den Netzbetreiber. Das habe ich jetzt auch schon bei konventionellen Zählern hinter mir - und so einfach es objektiv auch sein mag, für die Netzbetreiber ist es anscheinend alles andere als einfach.

Wäre es so einfach, hätte sie ja schon die richtigen Nummern.

Und wie schon geschrieben: Der Netzbetreiber muss die Zählerzuordnung korrigieren. Die Eskalationsinstanz der BNetzA war mir neu, Danke dafür, vielleicht jetzt schon eine gute Hilfe für kati.
lastdrop04.09.23 16:48
Sollte der Netzbetreiber/Messstellenbetreiber das nicht schnell korrigieren, würde ich mich tatsächlich mit den Zählernummern im Kasten bei einem anderen Energieversorger anmelden (versuchen).

Entweder die Pfalzwerke korrigieren das dann, wenn der Wechselauftrag denen vorliegt (sollte ja nun im System vermerkt sein, dass hier etwas nicht stimmt). Wenn nicht, ist mit deren Ablehnung der Fehler (und Dein Wechselwunsch) formal dokumentiert ...
H
HeimatBauer
04.09.23 16:59
Auf alle Fälle würde ich den Auftrag an den Netzbetreiber unbedingt per Email machen. Inzwischen (Danke, Rotormotor) habe ich bei der BNetzA auch das Formular zur Beschwerde gefunden, sehr interessant. Da ist es immer besser, auf eine schriftliche Aufforderung verweisen zu können. Ich habe x-mal angerufen aber die haben schlicht etwas anderes ins System geschrieben als besprochen wurde. Da ist schriflich einfach besser.
X
xMisterDx
04.09.23 17:03
Mal wieder ein Affentheater... die Stadtwerke legen bei Neukunden erstmal den Durchschnitt an. Denn der Versorger weiß nicht, was ihr in eurem Haus treibt. Es gibt Leute, die heizen ihre Bude auf 24°C, manchen reicht 21°C.
Und die wissen auch nicht, ob bei euch 5 Fernseher laufen oder gar keiner.
Was man überzahlt, kriegt man wieder...

Immer gleich von Unverschämtheit zu sprechen, ist eine Unverschämtheit.

Die Zählernummern sollten schon stimmen, das werdet ihr klären müssen.
kati133704.09.23 17:21
RotorMotor schrieb:

Das von @HeimatBauer ist doch ein komplett anderes Thema. Also Kaskade mit virtuellen Zählernummern hat nichts mit falschen Nummern im System zu tun. Zur Not bnetza einschalten.

Ist es möglich, dass wir sowas auch haben?
Wir haben 2 Zähler und ne Photovoltaik die sowohl Speicher als auch Haushalt und Wärmepumpe bedient. Ich weiß nicht wie das genau zusammenläuft, den Elektriker habe ich bisher noch nicht erreicht. Ich wusste nicht mal, dass es sowas wie virtuelle Zählernummern überhaupt gibt.

Vielleicht habe ich auch umsonst die Pferde scheu gemacht, und die Nummern in dem Schrieb stimmen am Ende doch?

Natürlich ist mir auch klar, dass überzahlte Vorauszahlungen erstattet werden müssen.
Aus persönlicher Erfahrung im Familienkreis ist das mit der Erstattung bei diesem Anbieter aber nicht ganz so einfach. Meine Schwester rennt ihrer hohen, 4stelligen Erstattung mittlerweile fast 2 Jahre hinterher. Ich habe keine Lust den Pfalzwerken ebenfalls für mehrere Jahre ein zinsloses Darlehen zu geben. Daher würde ich gerne von vornherein vermeiden, so hohe Abschläge abzudrücken.
netzbetreiber