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ᐅ versetztes Pultdach zulässig bei funktionaler Nutzung

Erstellt am: 23.02.13 16:44
W
warp
W
warp
23.02.13 16:44
Hallo!

In unserem bebauungsplan / Baugestaltungssatzung findet sich beim Thema Dachformen folgender Absatz:
Versetzte Pultdächer sind als Ausnahme zulässig, wenn
a) funktionale Gesichtspunkte (z. B. Energiesparmaßnahmen), insbesondere bei Anordnung von Fenstern im
Pultversatz, dies begründen
und
b) der Pultversatz, gemessen bis Oberkante Dachfläche, auf 1,20 m oder Dachüberstand am Versatz auf
maximal 0,40 m begrenzt wird.

Gerne würde ich ein versetztes Pultdach umsetzen, da es mir sehr gut gefällt, weiß aber nicht, wie ich die oben beschriebenen Bedingungen einhalten kann. Insbesondere frage ich mich, wie solch ein Versatz für Energiesparmaßnahmen genutzt werden kann. Bisher habe ich auch im Internet nichts gefunden, was mir hier einen Zusammenhang aufzeigt. Das einzige, was mir einfällt, ist, dass man durch die Fenster im Versatz Licht und somit Wärme aus südlicher Richtung in die nördliche Haushälfte lassen könnte. Oder gibt's da noch mehr Möglichkeiten?

Auf der nördlichen Hausseite im Dachgeschoss planen wir zurzeit die beiden Kinderzimmer. Um aus solchen Fenstern nun Licht in diese Räume zu lassen, müssten sie bis zum Giebel hoch sein. Ist das nicht eher kontraproduktiv hinsichtlich des Heizbedarfs?

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Hallo warp,

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B
Bauexperte
25.02.13 14:39
Hallo,
warp schrieb:

Das einzige, was mir einfällt, ist, dass man durch die Fenster im Versatz Licht und somit Wärme aus südlicher Richtung in die nördliche Haushälfte lassen könnte. Oder gibt's da noch mehr Möglichkeiten?
Wir planen dann PD im Verbund mit SD, wenn die Ausrichtung des Grundstückes zur Sonne ungünstig ist und wir mittels PD die Südseite nutzen können; insbesondere dann, wenn ein Mehr an Solaranlage gewünscht ist. Gleiches gilt für eine ausreichende Belichtung der unter dem PD liegenden Räume.

Freundliche Grüße aus dem Rheinland

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