Verlegter Parkettboden beiNachbarin knackt laut! Was tun?

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I

igogor777

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Ihren Rat.
Ich bin vor einem Monat in eine Wohnung ungezogen, die ich gekauft habe.

Diese Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus (alle Wohnungen sind Eigentumswohnungen), das im Jahr 1979 gebaut wurde. In meiner Wohnung ist Teppich verlegt.
Über mir wohnt eine nette Nachbarin, die in der ganzen Wohnung von 1,5 Jahren Parkett Verlegen lies.

Ich höre ständig verschiedene Geräusche, die von oben (also aus der Wohnung meiner Nachbarin) kommen. Z.B. wie sie nachts aufsteht und durch das Schlafzimmer über das Wohnzimmer auf die Toilette geht; lautes Geräusch wenn etwas auf den Boden fällt; das Auf-und Zumachen ihres Schranks im Schlafzimmer; wenn sie sich auf ihr Bett im Schlafzimmer hinlegt; wenn sie den Boden sauber macht usw. Alle Geräusche sind sehr hohl.

Zur Information: in meiner Wohnung lebte vor mir eine sehr alte Frau, die diese hohle Geräusche von oben bestimmt nicht gehört hat.

Bevor ich zu meiner Nachbarin gegangen bin, habe ich mich bei den Nachbarn, die unter mir wohnen erkundigt, ob sie auch meine Bewegungen in Ihrer Wohnung laut hören. Sie sagten zu mir, dass sie nichts von dem, was in meiner Wohnung geschieht mitbekommen.

Dann bin ich zu einer Nachbarin, die auf meinem Stockwerk neben mir wohnt hingegangen und mich erkundigt, ob sie ihre Nachbarn von oben hört. Sie sagte auch, dass sie fasst keine Geräusche von den Nachbarn von oben hört.

Zur Information: Die oberen Wände meiner Wohnung sind sehr hart, ich habe sehr viele Bohrer kaputt gemacht, bis ich die Leuchten an die Decke angebracht habe. Also das Haus ist sehr stabil.

Alle Wohnungen sind nicht hellhörig.
Als ich zu meiner Nachbarin gegangen bin und ihr mitgeteilt habe, dass ich alle Bewegungen in Ihrer Wohnung sehr laut höre, hat sie mir erzählt, dass sie in der ganzen Wohnung Parkett hat. Dieses Parkett war sehr teuer und wurde vor 1,5 Jahren verlegt. Bei der Verlegung haben die Arbeiter keine zusätzliche Schutzschicht unter dem Parkett verlegt haben, weil eine Schutzschicht auf dem Boden schon vorhanden war.

Ich habe Sie gebeten einen Termin mit dem Unternehmen, das das Parkett verlegt hat auszumachen für die Vorführung der Geräusche in meine Wohnung. Damit sie sehen können, dass man wirklich alle Bewegungen von oben in meiner Wohnung laut hört. Morgen kommt das Unternehmen. Mal sehen was sie dazu sagen werden?

Zu diesem Fall hätte ich an Sie ein paar Fragen:


  • Kann ich mich rechtlich dagegen wehren? Wem könnte ich anklagen?
(Meine Nachbarin würde ich ungern Anklagen, weil sie eine sehr nette Frau ist und im Grunde nichts dafür hat, wenn das Unternehmen, das das Parkett verlegt hat, es nicht richtig gemacht hat.)


  • Könnte meine Nachbarin das Unternehmen anklagen und sagen, dass das verlegte Parkett für den Nachbarn von unten (also für mich) zu laut ist?


  • Was würden Sie mir empfehlen? Was könnte ich dagegen unternehmen?
Ich danke Ihnen im Voraus!

Viele Grüße

Irwin
 
B

Bauexperte

Hallo Irwin,

vorab - die Sprache des i-Net ist das "Du"

  • Kann ich mich rechtlich dagegen wehren? Wem könnte ich anklagen?
(Meine Nachbarin würde ich ungern Anklagen, weil sie eine sehr nette Frau ist und im Grunde nichts dafür hat, wenn das Unternehmen, das das Parkett verlegt hat, es nicht richtig gemacht hat.)


  • Könnte meine Nachbarin das Unternehmen anklagen und sagen, dass das verlegte Parkett für den Nachbarn von unten (also für mich) zu laut ist?


  • Was würden Sie mir empfehlen? Was könnte ich dagegen unternehmen?
Die Rechtsberatung obliegt in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen; also den RA. Wir dürfen daher keine Rechtsberatung erteilen!

Ich wage aber einmal zu bezweifeln, daß Du überhaupt einen Rechtsanspruch haben wirst und auf das Entgegenkommen Deiner, über Dir wohnenden Nachbarin angewiesen bist.

Als Du die Wohnung gekauft hast, hast Du sie sicher besichtigt? Zu diesem Zeitpunkt war das Parkett bereits verlegt, so daß Du "wie gesehen" gekauft hast.

Wenn Du wider Erwartung (meine subjektive Meinung) doch einen Rechtsanspruch auf Beseitigung des vmtl. Lärms aus der oberen Wohnung haben solltest, dann ausschließlich gegen Deine Nachbarin.

Du solltest einen RA hinzuziehen; auf diese Art und Weise erlangst Du Rechtssicherheit - die Jungs & Mädels haben dafür studiert - und kannst versuchen, das vordergründig gute nachbarschaftliche Verhältnis zu Deiner, über Dir wohnenden Nachbarin zu wahren. Ein RA bildet auch immer einen Puffer.

Freundliche Grüße
 
Musketier

Musketier

Das Thema gab es mal im Fernsehen mit ein paar Modells, die mit High Heels übers Parkett "geschwebt" sind und für den Laufsteg geprobt haben. Wenn ich mich recht entsinne, gab es keine Handhabe.

*Off-Toppic*
Wenn sie so nett ist, lad sie doch nach unten ein, da ist von oben Ruhe. Vielleicht Klappt es ja mit der Frau Nachbarin
 
V

Voki1

Ich wage aber einmal zu bezweifeln, daß Du überhaupt einen Rechtsanspruch haben wirst und auf das Entgegenkommen Deiner, über Dir wohnenden Nachbarin angewiesen bist.
Hallo. Das ist eine ziemlich unangenehme Situation, in der sich der TE befindet. Einerseits ist die Störung recht erheblich, andererseits will man natürlich die Nachbarin auch nicht "hart angehen". Allerdings gibt es sehr wohl eine Rechtsgrundlage für die Beseitigung der hier von der Eigentümerin der Oberwohnung ausgehende Störung des eigenen Eigentums. So hat der TE aus § 1004 BGB möglicherweise einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch. Im schlimmsten Falle hätte hier die Eigentümerin der Oberwohnung Geräuschisolierende Maßnahmen durchzuführen, die die Störung durch die bloße Benutzung der Oberwohnung beseitigen.

Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob man "wie gesehen gekauft" hat, denn dieses Rechtsverhältnis besteht ja nur zwischen Wohnungsverkäufer und Wohnungskäufer. Hier mag eine Haftung des Wohnungsverkäufers wohl ausgeschlossen sein, denn dieser besorgt ja nicht die Störung und auch die Ursache wäre durch diesen ja nicht zu beseitigen. Aber darauf kommt es hier ja nicht an.

Ich würde - so ist es ja immer mit der Kommunikation - mit der Nachbarin sprechen. Blöde ist nur, dass gräuschisolierende Maßnahmen mit nicht unerheblichen Aufwendungen verbunden sind und die Eigentümerin der Oberwohnung das wohl so nicht wird durchführen wollen. Aus meiner Sicht bleibt da dann nur der Rechtsweg, allerdings nur dann, wenn die Störung so erheblich ist, dass man dafür ggf. auch die gute Nachbarschaft mit den anderen Eigentümern aufs Spiel setzen würde, denn hier gibt es sicherlich eine gewisse Art von "Opfermitleid" und mit "Opfer" ist da nicht der TE gemeint.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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