Verhalten/Konsequenzen gegenüber Baufirma

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N

Neubau2022

Für das Geld was ein Anwalt kostet, würde ich mir schnellstens einen Baubegleiteter/Sachverständigen hohlen. Ich glaube da hättet ihr mehr davon.
Das ist irgendwie häufig; zu häufig; der Fall, dass da blind dem GU vertraut wird und das bei hohen 6-stelligen Summen. Ein externer Baubegleiter muss von Anfang an dabei sein. Was ist wenn die Bodenplatte falsch gemacht wurde? Das kann man nicht mehr ändern. Die 3.000 € kann man sich eher für die schönere Badewanne sparen als für den externen Baubegleiter. Ich werde das aber bestimmt noch mehrmals in dem Forum schreiben...
 
Tolentino

Tolentino

Und das sagst du als jemand, bei dem gar nicht viel schief lief.
Hast aber recht. Mein SV wurde ja im Einkaufszentrum um die Ecke als konfliktscheu bezeichnet. Und trotzdem brauchte ich den mehrmals, weil mein GÜ mich sonst nach Strich und Faden veräppelt hätte.
 
F

filosof

Ich halte es für bedenklich, hier so klipp und klar zum Verzicht auf einen anwaltlichen Rat zu drängen. Es geht ja nicht darum, jetzt sofort den Anwalt loszuhetzen und zu klagen. Mein Rat wäre, jetzt einen Anwalt zu konsultieren, den Vertrag und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu checken. Davon muss die Baufirma ja noch garnichts wissen. Das kostet ein paar Hunderter, die m.E. gut angelegt sind - auch für den Fall, dass auch der Dezember nicht eingehalten werden kann.
Gleichzeitig schließe ich mich den anderen Foristen an, die dafür plädieren, jetzt sofort für eine Zwischenlösung zu sorgen - und gleichzeitig mit der Baufirma im Gespräch zu bleiben und weiter Druck zu machen (zunächst noch ohne Drohung mit rechtlichen Konsequenzen).
Saublöde Situation und ich wünsche Alles Gute und gutes Durchhaltevermögen!
 
N

Neubau2022

Und das sagst du als jemand, bei dem gar nicht viel schief lief.
Hast aber recht. Mein SV wurde ja im Einkaufszentrum um die Ecke als konfliktscheu bezeichnet. Und trotzdem brauchte ich den mehrmals, weil mein GÜ mich sonst nach Strich und Faden veräppelt hätte.
Gar nicht stimmt nicht ganz. Liefen schon paar "Kleinigkeiten" schief. Aber es heißt ja nicht umsonst, dass es die Baustelle ohne Fehler nicht gibt. Immerhin ist da der Mensch am Gange und kein Roboter. Und der Roboter müsste auch noch vom Menschen programmiert werden, also auch fehleranfällig. Ein externer Baubegleiter verhindert nicht die Fehler, aber er minimiert die Wahrscheinlichkeit das welche nicht aufgedeckt werden :cool:
 
F

Fleckenzwerg

Ja ein SV von Beginn an wäre wohl ratsam gewesen. Aber hier muss man ja auch Dinge trennen: Wenn die bisherige Ausführung sauber ist (was man ohne SV zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr ganz feststellen kann, Stichwort Bodenplatte), hätte ein SV auch nix zu meckern gehabt. Das Streitthema ist hier doch "nur" der Zeitplan. Und wenn euch die Bedingung Fertigstellung Mai 22 ein KO-Kriterium ist, hättet ihr drauf bestehen müssen, dieses Datum als verbindliches Fertigstellungsdatum in den Vertrag aufzunehmen. Alles andere ist Schall und Rauch. Wenn der GU sich darauf nicht einlassen wollte, hätte mir das an eurer Stelle zu bedenken gegeben. Wenn Mai 22 doch so easy hätte klappen müssen, warum stehts dann nicht im Vertrag? Wenn Verzögerungen kommen, die eindeutig nicht vom GU zu verantworten sind, dann ist er auch fein raus bei Überschreitung. Aber jetzt sind wir da, wo wir sind. Wie sieht es denn mit den Abschlägen und dem Selbstbehalt von 5% aus, die euch nach BGB zustehen. Oder gibt es Bürgschaften? Letztere lassen sich wohl schwer als Druckmittel einsetzen, zumal wir noch nicht 12/22 haben.
 
Tassimat

Tassimat

Vielleicht ist jetzt die spannenste Frage: Wie kann man sicherstellen und Druck machen, dass das Haus wirklich zum 22.Dezember fertig ist?
Ab wann ist klar, dass dieser Termin nicht mehr zu halten ist?
Gibt es einen Zeitplan, wann was passieren wird bis Ende das Jahres?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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