Verband privater Bauherren Mitgliedschaft sinnvoll?

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Marcello

Hallo,

bin gestern über ein Fachmagazin auf den Verband Privater Bauherren aufmerksam geworden, Verband Privater Bauherren e.V.. Habe dort heute einmal in Berlin angerufen und es wurde mir gesagt, als Mitglied profitiert man von Vergünstigungen.

Konkret abgezielt hat meine Frage auf (a) anwaltliche Unterstützung bei der Prüfung der Verträge zwischen entweder Architekten oder Fertighausanbieter und (b) unabhängige Bau- und Qualitätskontrolle beim Bau.

Kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen, ob eine Mitgliedschaft mit empfehlenswerte Vorteile bringt? Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist überschaubar, sinnlos das Geld verballern möchte ich aber auch nicht. Konkret geht es mir vor allem um die beiden o.g. Leistungen.

Danke.
 
M

Marcello

Bauherren-Schutzbund e.V. gibt es auch noch. Gestern mal auf der Website rum gestöbert und die Leistungen sind vergleichbar.

Niemand hier, der Mitglieder ist und seine Meinung dazu teilen möchte? Erfahrungen? Meinungen?
 
berny

berny

Mein Rat aus eigener Erfahrung: Unbedingt Mitglied in einem Verband werden, aber noch vor Vertragsabschluss. Schon bei der (beim Bauherren-Schutzbund kostenlosen) Prüfung von Werkvertrag und Bauleistungsbeschreibung gibt es hilfreichste Hinweise, da kommst Du als unbedarfter Neuling beim Hausbau niemals darauf. Von der generellen Beauftragung der "Bau- und Qualitätskontrolle" rate ich ab; ist ca. 1 % der Vertragssumme und falls es später mal vor Gericht gehen sollte (wünsche ich Dir nicht) kann man die so nicht wieder einklagen. Schickt man den Bauherrenberater vom Bauherren-Schutzbund jedoch jedesmal per Einzelauftrag zur Zwischenkontrolle bei geforderten Ratenzahlungen nach abgeschlossenen Bauabschnitten so zahlt man auch ca. 450 € pro Besuch- in Summe etwas dasselbe wie oben -könnte sich aber -falls es mal soweit kommen sollte- das ausgegebene Geld wieder einklagen. Wie gesagt- falls nötig...
Grosser Vorteil: Gefühlt niemand zweifelt den Bericht eines Bauherrenberaters auch nur teilweise an, das ist sehr hilfreich.
Es gibt aber auch einen andern Weg:
Wenn Du alles, aber auch wirklich alles berücksichtigst und durchsetzt was zum Beispiel der Bauherren-Schutzbund in den kostenlosen Ratgebern auf seine Website so empfiehlt, brauchst Du sowas nicht. Würde aber m.E. vor allem unglaublich viel Zeit von Deiner Seite erfordern; falls Du berufstätig bist hast Du soviel Zeit gar nicht übrig.
Daher: Mitgliedschaft aus meiner Sicht unbedingt empfehlenswert. Die reinen Mitgliedsbeiträge pro Jahr sind wirklich Peanuts.
 
M

Marcello

Vielen Dank berny, das hilft mir weiter. Das heißt ich würde beim Bauherren-Schutzbund einen Mitgliedschaft beantragen und was wäre dann konkret der erste Schritt? Ich befinde mich gerade an dem Punkt, dass mein Traumhaus geplant ist und wir zu einem Fertighausanbieter tendieren (zwischenzeitlich dachten wir auch mal an ein Architektenhaus) aber da berufstätig und zwei Kleinkinder im Haus, sowie 300km von der zukünftigen Baustelle entfernt, kommt uns das Konzept der Fertighäuser entgegen.

Also noch mal zu keiner Frage: Ich beantrage die Mitgliedschaft und was mache ich dann als nächstes? Den Bauherren-Schutzbund um Rat fragen, welcher Anbieter gut sind? Oder 2-3 Anbieter im persönlichen Gespräch treffen, mir Vorverträge erstellen lassen und vom Bauherren-Schutzbund kostenlos prüfen lassen (Warum ist das eigentlich kostenlos? Ist doch total viel Aufwand, oder? - mal im Vergleich zu den geringen Mitgliedsbeiträgen)?
 
berny

berny

Genau so:
1 Mitglied z. Bsp.beim Bauherren-Schutzbund werden.
2. Dann Vertragsentwurf und Bauleistungsbeschreibung vom Hausanbieter geben lassen.
3. Beim lokalen Vetragsanwalt anrufen und den Bauvertrag prüfen lassen.
4. Beim lokalen Bauherrenberater anrufen und die Bauleistungsbeschreibung prüfen lassen.
5. Möglichst viel von deren Vorschlägen vom Hausanbieter in den Werkvertrag und in die Bauleistungsbeschreibung
aufnehmen lassen. Notfalls per Sonderleistungsliste, falls der Anbieter nach dem Motto "Haben wir schon
immer so gemacht" abwehrt. Besonders die Bauleistungsbeschreibung wird nur ungern geändert. Beachte besonders
die Hinweise des Vertragsanwalts zur Ratengestaltung und zur Übergabe einer Fertigstellungsbürg-
Schaft.
6. Wichtig: Vor Vertragsunterschrift bekommst Du alles Mögliche zugesagt, später zählt aber nur das, was
geschrieben ist. Hast Du erst mal unterschrieben, bist Du ab diesem Zeitpunkt eigentlich komplett
"ausgeliefert"; vor allem was mögliche Aufpreise angeht- die gibt es immerzu.

Warum die das am Anfang kostenlos machen? Ganz klar: Sie sind Berater und Anwälte und verdienen dann
später ihr Geld an Dir. Der Anwalt vielleicht (hoffentlich) nicht; sicher aber der Bauherrenberater. Ist auch völlig ok; wenn Du beispielsweise insgesamt 5000 € für ihn ausgibst, aber dadurch schon im Bauverlauf größere Schäden (die vielleicht bevor Du das nächste Mal dort bist zugekleistert sind) vermeidest, war das gut ausgegebenes Geld.
Merke: Es gibt definitiv keinen Hausbau ohne Mängel; keine Firma ist 100 % perfekt. Und im Moment haben alle gut zu tun, da schleichen sich in der Eile immer wieder Fehlerchen ein, die Du aus 300 km Entfernung (ich übrigens über 500) niemals kontrollieren kannst.

Viel Glück!
 
11ant

11ant

Den Bauherren-Schutzbund um Rat fragen, welcher Anbieter gut sind?
Das können Dir solche Vereine "nur" auf der vertraglichen Ebene sagen, d.h. Dich vor Aufpreiseversteckern beschützen und ihre Pappenheimer kennen, wie gut die jeweils die Konstruktions- und Verarbeitungsnormen brav befolgen. Aber ein auf dieser Ebene untadeliger Anbieter kann dennoch ein Talent für architektonische Häßlichkeiten haben oder für ungeschickte (aber zulässige) Lösungen. So eine Art Restauranttester für Hausanbieter sind die alle nicht, das bleibt Dir selbst zu erledigen. Aber auch ein "nur" sachverständiger Beistand ist ja schon viel wert. Nur, eine "aktive" Anbieterauswahl ist nicht deren Aufgabe - sie prüfen mit Dir und für Dich Angebote, die Du selber einholen mußt (einschließlich zu überlegen, von wem Du Angebote haben willst).
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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