B
buddy201418.10.16 14:15Ich habe zur Zeit ein Problem mit meinem Elektriker, nachdem der Bausachverständige vom VPH da war
hat er bemängelt das die Kabel nicht nach der DIN 18015-3 verlegt wurden. In der Auftragsbestätigung des
Elektrikers steht Verlegung nach VDE. Nun behauptet mein Elektriker das die DIN 18015-3 nicht zwingend in
der VDE vorgeschrieben ist. Mein Architekt verhält sich so als sei der Elektriker sein Kunde und nicht ich.
Hat der Elektriker recht und müssen , z.b. die Datenkabel nicht unbedingt in einem Leerrohr verlegt werden und die Elektrokabel nicht zwingend 20 cm von der Wand entfernt verlegt werden.
Ich würde ja gern den Elektriker wechseln, aber wir sind in der Endphase der Elektroinstallation und alle
Handwerker sind sehr gut beschäftigt.
Grüße Buddy
hat er bemängelt das die Kabel nicht nach der DIN 18015-3 verlegt wurden. In der Auftragsbestätigung des
Elektrikers steht Verlegung nach VDE. Nun behauptet mein Elektriker das die DIN 18015-3 nicht zwingend in
der VDE vorgeschrieben ist. Mein Architekt verhält sich so als sei der Elektriker sein Kunde und nicht ich.
Hat der Elektriker recht und müssen , z.b. die Datenkabel nicht unbedingt in einem Leerrohr verlegt werden und die Elektrokabel nicht zwingend 20 cm von der Wand entfernt verlegt werden.
Ich würde ja gern den Elektriker wechseln, aber wir sind in der Endphase der Elektroinstallation und alle
Handwerker sind sehr gut beschäftigt.
Grüße Buddy
B
buddy201418.10.16 17:18Die Ausschreibung lautete nach VOB
B
Bauexperte18.10.16 23:28buddy2014 schrieb:
Ich habe zur Zeit ein Problem mit meinem Elektriker, nachdem der Bausachverständige vom VPH da war
hat er bemängelt das die Kabel nicht nach der DIN 18015-3 verlegt wurden. Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. Soweit ich es richtig erinnere, spiegelt die DIN 18015-2 die anerkannten Regeln der Technik wieder; dem zufolge und wenn ich mich nicht irre, hätte die DIN 18015-3 vertraglich vereinbart werden müssen.buddy2014 schrieb:
Mein Architekt verhält sich so als sei der Elektriker sein Kunde und nicht ich.Letztlich hat er die Ausschreibung vorgenommen und Du diese mittels Unterschrift abgesegnet. Was also steht in der Ausschreibung zum Gewerk Elektro genau?buddy2014 schrieb:
Hat der Elektriker recht ...S.o. - kommt auf den Ausschreibungstext an.Grüße, Bauexperte
B
buddy201419.10.16 11:15Die Ausschreibung lautete: Für die Ausführung und Abrechnung gelten die einschlägigen DIN-Normen sowie die VOB neuester Fassung.
B
Bauexperte19.10.16 11:19buddy2014 schrieb:
Die Ausschreibung lautete: Für die Ausführung und Abrechnung gelten die einschlägigen DIN-Normen sowie die VOB neuester Fassung.Das sagt für mich nichts darüber aus, ob Standards der DIN oder Besseres ausgeführt werden müssen. Bin aber auch keine Vertragsrechtlerin. Am besten wendest Du Dich an den Fachverband Elektro in Hamburg.Grüße, Bauexperte
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