Grundstück schuldenfrei - Kredit auf Mann?

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M

Michlhausbauaa

Hallo,

folgender Ausgang:

Er hat ein Grundstück (schuldenfrei - Wert ca. 25% vom kompletten Bauvorhaben
Sie hat „nichts“

wie teilt man nun am fairsten als unverheiratet Paar die Sache auf?

wir wollen in den nächsten Jahren heiraten, jedoch mit Ehevertrag wegen Verpflichtungen von Ihr gegenüber den Eltern. (Pflegeheim, bekommt regelmäßig Post zur Einkommensauskunft - wir würden gemeinsam „zu viel“ verdienen)

Wir wollen uns natürlich noch von einem Juristen beraten lassen um auf Nummer sicher zu gehen.

Das Haus wird „zu groß“ für eine „normale“ Familie (ohne jetzt überheblich zu klingen) - sollte dies etwas bezüglich des Elternunterhalts ausmachen.

Was mich auch sehr interessiert, ob es eine Möglichkeit gibt ohne Grundbucheintrag die Sache sauber abzubilden.

Eine Frage die auch immer wieder aufkommt, den Kreditvertrag nur auf den Mann? Wobei mir dann unschlüssig ist wie man dies sauber abbilden sollte - im Falle einer Trennung steht dann nur einer mit den Schulden da.


Danke und Gruß
MM
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Tom1978

wir wollen in den nächsten Jahren heiraten, jedoch mit Ehevertrag wegen Verpflichtungen von Ihr gegenüber den Eltern. (Pflegeheim, bekommt regelmäßig Post zur Einkommensauskunft - wir würden gemeinsam „zu viel“ verdienen)
Jetzt komme ich mal mit ponischer Tradition :-) Man heiratet normalerweise nicht nur die Frau, sondern die ganze Familie. Wodurch man nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat. Die Vorgehensweise hat eimen bitteren Nachgeschmack.

Und als Frau würde ich in dem Fall nicht heiraten. Denn dem Mann gehört das Grundstück und somit auch das Haus. Die muss unbedingt ins Grundbuch, sonst macht sie sich sehr abhängig vom Mann.
 
T

Tom1978

Ich denke, dass muss differenzierter betrachtet werden.
Klar. Für den Mann super, er kann sie immer rausschmeissen, da sein Grund. Für die Frau blöd... Das wäre in meinen Augen die differenzierte Betrachtung. Wenn man heiratet dann ist es meistens für immer und ich finde das da auch das Vermögen geteilt werden sollte. Es sei denn man ist sich unsicher und vertraut der Person nicht, dann sollte man auch nicht heiraten.
 
K

konibar

wenn das gemeinsames Eigentum ist/wird, wird doch ohnehin die Eigentums-Anteil-Aufteilung im notariellen Kaufvertrag
eingetragen. Da kann man nahezu jede Anteil-Variante vorgeben

Zusätzlich ist ein Privat-Vertrag zur Besitzaufteilung durchaus üblich
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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