Unverheiratetes Paar Zahlungsflüsse festhalten

4,00 Stern(e) 16 Votes
W

Wolle93

Hallo,
Meine Freundin und ich wollen ein Haus kaufen. Allerdings sind die finanziellen Aufteilungen sehr ungleich.
Ich erhalte von meinen Eltern Eigenkapital iHv 50000€. Des Weiteren würde meine Großmutter uns mit regelmäßigen Zahlungen unterstützen damit wir die Sondertilgung mitnehmen können.
Meine Freundin bringt kein Eigenkapital mit ein.
Die Finanzierung geht aber nur mit ihr, allein wird es nicht funktionieren (laut Berater).

1. Wie kann man zukünftige Zahlungsflüsse am besten festhalten, sodass man im Falle der Trennung das Eigentum möglichst gerecht aufteilen kann?
Ich habe gelesen, dass es für die EigenkapitalSumme am besten mit einem Partnerschaftsvertrag geht. Aber wie würde man das mit zukünftigen Zahlungen handhaben? Müsste man für die jährliche Sondertilgung (sofern diese nur von einem erbracht wird)einen neuen
Partnerschaftsvertrag machen?

2. Besteht auch die Möglichkeit die Anteile im Grundbuch auf z.b. 1 zu 5 aufzuteilen?
Was würde im Trennungsfall passieren, wenn
a) das Haus abbezahlt ist, und
b) das Haus noch nicht abbezahlt ist?
Könnte man dann die Person mit dem kleineren Anteil einfach "auszahlen"?
 
F

Fuchur

Er meint wohl, sie sollen einfach heiraten. Ohne Kenntnis der persönlichen Verhältnisse halte ich diese Empfehlung als "die beste Lösung" jedoch für mutig.

Unsere eigene Lösung für ein ähnlich gelagertes Problem: SIE zahlt einen monatlichen Fixbetrag auf ein Konto von mir. SIE erhält einen Miteigentumsanteil, der grob überschlagen ihrem Abtrag innerhalb der Kreditlaufzeit entspricht. Der gemeinsame Kredit (+ Eigenkapital) wird von meinen Konten bedient. Über das extra Konto sind ihre Zahlungen belegt. Kommt es zur Trennung zum Zeitpunkt X ist es nur noch eine Rechenaufgabe. Vorteil: Es gibt keine Probleme mit Schenkungen und SIE profitiert gleichermaßen von Wertsteigerungen der Immobilie. Und es ist einfach einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Bei uns ging das mal früher als zinsloses Darlehen meines Vaters: bei Trennung müsste das Geld, also der Kredit zurückgezahlt werden. Damit war man ggü dem Partner im Falle der Trennung abgesichert. Nur mal als Beispiel.

Da man sich ja zusammentut (wer auch immer wie viel Knete sein eigen nennt), um sich fürs Leben zu binden, sollte Dir bewusst sein, dass man sich irgendwann nach 5/7/10 Jahren oder bei Ehe oder bei Kindern nicht mehr alles hochrechnet.
Ich würde mich mal da bei einem Fachmann beraten lassen, Familiennotar oder so.
 
11ant

11ant

Was würde im Trennungsfall passieren,
Die Finanzierung geht aber nur mit ihr, allein wird es nicht funktionieren (laut Berater).
Ich lese das als "im Trennungsfall platzt die Finanzierung".
Eine "Miete" von ihr schiene mir - allerdings kein Finanzierungsfachmann - daher sinnvoller als ihr Einkommen einzusummieren.
2. Besteht auch die Möglichkeit die Anteile im Grundbuch auf z.b. 1 zu 5 aufzuteilen?
Ein Teileigentum an einem Grundstück kann durchaus auch 815/4711 betragen, auch wenn es nur zwei Teileigentümer gibt.
Er meint wohl, sie sollen einfach heiraten. Ohne Kenntnis der persönlichen Verhältnisse halte ich diese Empfehlung als "die beste Lösung" jedoch für mutig.
Aus dem gleichen Grund habe ich mich diesen Vorschlages auch enthalten - eine Grundstücksgesellschaft muß ja nicht auch weitere Zwecke derselben Gesellschafter (Tisch & Bett GbR aka Ehe) verfolgen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben