unverheiratet und bauen - gegenseitige absicherung

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Anna43-1

Hallo zusammen
mein partner und ich (unverheiratet, +/_50, keine kinder) wollen gemeinsam bauen.
hat jemand damit erfahrung, wie wir uns gegenseitig absichern (was passiert, falls einer von uns früher stirbt. wie ist die erbfolge, können wir uns mit einem testament absichern?)

vermutlich werden später noch mehr fragen folgen, aber erst mal danke für eure erfahrungsberichte.
übrigens, wir bauen im kanton st. gallen

danke
anna43
 
M

MODERATOR

Hallo Anna 43,

Ich hatte zwei/drei Paare in ähnlichem Alter als Auftraggeber. Die Absicherung für die Zukunft muss geltenden Gesetzen enstprechen - klar, sonst nutzt der bestgemeinte Partnerschaftsvertrag nichts. Diese Leute hatten gemeinsam mit einem Notar Testament, Partnerschaftsvertrag etc. verfasst.
Was in jedem einzelnen Falle geregelt, bedacht, formuliert werden muss, sollten auch Sie mit einem Notar besprechen.
 
T

TomZH-1

Hallo Anna

Stand mit meiner (Konkubinats-)Partnerin vor kurzem vor den selben Fragen.
Gab oder gibt für uns zwei verschieden zu handhabende "Trennungsgründe"
wo es für uns (beide Ende 40) unterschiedlich wichtiges gibt:

Der Erlebensfall (...unsere Wege trennen sich):
- Konkubinatsvertrag aufsetzen: wer bringt was - Kapital / Möbel etc.. - ein
und wie wird das im Fall der Trennung wieder aufgelöst (Wertgutachten / Aufteilung Gewinn oder Verlust beim Haus / wann Auszahlung des Kapitals des Partners).

Todesfall (meist stirbt ja einer früher):
- Erbpflichtteile durch gegenseitige Todesfallversicherung abdecken: Pflichtteilansprüche bestehen meist durch Kinder oder Eltern und lassen sich meines Wissens nur umständlich durch Erbverträge ausschliessen.
- Erbschaftssteuer in der zu erwartenden Höhe plus zusätzlich "freiwillig gewünschte Hinterlassungen" ebenfalls durch Begünstigung in einer Todesfallversicherung abdecken. (Die Todesfallversicherung fällt nicht in die Erbmasse, so ist man flüssig um allfällige größere Summen bezahlen zu können).
- Firmenpensionskasse: gegenseitige Begünstigung des Konkubinatspartners (Lebenspartnerrente) ist meist nach 5 Jahren zusammenleben möglich. Die mtl. zu erwartende Rente hilft die monatlichen (Haus-)Kosten zu Decken welche sonst der verstorbene Partner mitgetragen hat.
- Mögliche (Todesfall-)Begünstigung des Partners in einem eventuellen 3te-Säule-Konto?


Unser Ziel war es den für den Fall einer eventuellen Trennung vorab einvernehmlich zu regeln sowie bei einem Todesfall dem Übriggebliebenem Liquidität für Erbpflichtteile / Erbschaftssteuer zu verschaffen sowie den laufenden Unterhalt, Zins- und Amortisationszahlungen durch Pensionskassen-Begünstigung etc. möglichst sicherzustellen.

Natürlich ist freiwilliges und notwendiges überall anders und im Einzelfall von kompetenter Seite prüfen zu lassen was wichtig und richtig ist.

Hoffe ich konnte trotzdem schonmal ein paar "Ideen" liefern

Grüsse
Tom
 
M

MODERATOR

Hallo Tom,
Wie konnten Sie denn letztendlich die Veträge und Vereinbarungen rechtswirksam formulieren und festhalten; hatten Sie einen Notar oder Rechtsanwalt um Rat gefragt, wo hinterlegen Sie den Vertrag, nur zu Hause, Kopie beim Anwalt...?

Sehr interessanter Beitrag, wie er nur aus der Praxis kommen kann.
 
T

TomZH-1

Hallo Hertweck

Das ganze Procedere ist noch nicht vollends abegschlossen...

- Konkubinatsvertrag sowie die Testamente müssen wir mit dem Notariat noch abschliessend auf Ihre Rechtsgültigkeit besprechen. Bei der "Vorformulierung" fürs Grobe waren schonmal Internet, Rat von Freunden hilfreich. Für das "Feinere" eine Besprechung mit Steuerberater, Banker ob man in die richtige Richtung denkt oder was übersieht.

Aufbewahrung der Dokumente:
- Konkubinatsvertrag, da hat ja jeder der beiden Lebenspartner eine Kopie. Bei "Verlustbedenken" kann man sich diese auch noch als PDF-File einscannen und in einem PC-Ordner (zb: privates C-Laufwerk im (Büro-)Computer) ablegen.

- Testamente, wir haben die Jetzigen zuhause bei den wichtigen Dokumenten (könnte natuerlich einer von uns beiden jederzeit heimlich ändern ;) klar) denn das aktuellste (formell richtige) zählt. Von einer Hinterlegung beim Notariat sehen wir ab, da diese kostenpflichtig ist. Kostenlos wäre bei uns eine Hinterlegung bei der Wohngemeinde, für den Fall das wir beide zusammen (Unfall) versterben oder erst dann als "Alters-Single" damit der letzte Wille auch gefunden und befolgt wird.

Ist halt individuell und jedem unterschiedlich wichtig, teils überall etwas anders.
Weiss auch nicht ob das in D so seine Gültigkeit hat, da ja zum Teil die Regelungen bzw. Gesetze in der CH schon von Kanton zu Kanton variieren.

Beste Grüsse
Tom
Ex-Neustädter (Saale)
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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