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ᐅ Unterschiedliche Chargen für Zuwegung genutzt - Mangel?

Erstellt am: 02.05.22 09:39
S
SoloBau
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier jemanden finde, der Erfahrung damit hat, wann ein "Mangel" bei Farbabweichungen aufgrund unterschiedlicher Chargen für die Zuwegung tatsächlich ein Mangel ist.

Ich diskutiere bereits seit einiger Zeit mit dem Außenanlagenbauer, da bei meiner Zuwegung mittendrin eine neue Charge Steine genutzt werden musste. Grundsätzlich ist das natürlich kein Problem, nur haben beide Chargen vollkommen unterschiedliche Zusammensetzungen. Ein ist schon standardmäßig um einiges dunkler als die andere (s. Bild) bei Regen ist es aber besonders krass. Gut, die Nässe ist nicht dauerhaft da, sodass sich das verschmerzen ließe, aber insgesamt sieht es halt nicht gut aus.

Die Außenanlage gehört bei mir zum Hausbau dazu, sodass faktisch nicht ich Kunde bin, sondern die Hausbaufirma, was das ganze natürlich etwas schwieriger macht, etwaige Ansprüche durchsetzen. Der Hausbaufirma ist es schließlich egal, ob es eine oder zwei Chargen Steine sind. Da bei Abnahme des Hauses noch massig Fugensand auf den Steinen lag, war es da nicht ersichtlich, sonst hätte ich es natürlich direkt bemängelt.

Falls es tatsächlich ein Mangel ist, würde ich nochmal mit meinem Baubegleiter sprechen, nachdem ich allein bislang keinen Erfolg hatte - aufgrund der entstehenden Beratungskosten möchte ich das aber nur angehen, wenn es wirklich Aussicht auf Erfolgt hat.

Gepflasterter Gehweg aus grauen Steinen mit Nassflecken; rechter Rand mit Willkommen-Deko.
S
Snowy36
02.05.22 11:08
Wenn du abgenommen hast dann kehrt sich ja lediglich die Beweislast um … was ja hier jetzt nicht so ein Problem sein sollte ….
Dh DU musst jetzt beweisen dass der Mangel da ist statt dass der Handwerker nachweisen muss dass er nicht da ist …

Frist setzen zur Mangelbeseitigung. Wenn das nicht hilft wird es allerdings schwieriger vor allem wenn du schon bezahlt hast .
11ant02.05.22 12:40
Für mich sieht das nach mehr als nur zwei "Chargen" aus, ich vermute eher "dieselbe" Farbe "ähnlich RAL xyz" von zwei verschiedenen Herstellern oder mindestens aus zwei verschiedenen Werken. Lasse Dir von Deinem Anwalt erklären, welche Form- und Fristerfordernisse Deine Intervention beachten sollte. Das Beginnt schon damit, wann sie "Mängelrüge" oder "Reklamation" zu heißen hat. Für die Konsultation eines Juristen bist Du selbst verantwortlich. Die Einschätzung eines Sachverständigen hilft hier nicht weiter, ggf. wäre Einblick in Lieferscheine vonnöten. Kann es sein, daß die Baufirma hier als Bauträger auch Bauherr war, und Du überhaupt nur Käufer bist ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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G
guckuck2
02.05.22 13:10
Offtopic schrieb:

Das sind doch unterschiedliche Steine. Also das eine sieht nach grau aus, das andere Anthrazit.

Spoileralarm: Anthrazite (gefärbte) Betonsteine bleiben nicht anthrazit. Es geht immer nach Zeit Richtung grau

@SoloBau
Zeitunterschied zwischen den "Chargen"? Oder wurde das gleichzeitig gelegt?
Gibts Lieferscheine für das Material? Hast du noch Zahlungen offen oder müsstest du den Rechtsweg gehen?