Unterscheid Stadtvilla zu Einfamilienhaus

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C

ChristophG

Hallo Zusammen,

wir sind dabei ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu erwerben.
Für das Gebiet gibt es einen Rechtsgültigen Bebauungsplan mit verschiedenen "Zonen".
Die Grundstücke, die für uns in Frage kommen können laut Bebauungsplan jeweils 2 stöckig bebaut werden. Allerdings wird von der Vermarktungsgesellschaft ganz klar unterschieden, und zwar, dass in dem einen Gebiet als zulässige Bautypologie "Stadtvilla & Einfamilienhaus" und in dem anderen nur "Einfamilienhaus" zulässig ist.
Bei genauerer Betrachtung sind in beiden Zonen Dachneigungen zwischen 20-45 Grad zulässig.

Wo also ist genau der Unterschied zwischen einer Stadtvilla und einen Einfamilienhaus, wenn beide 2 stöckig gebaut werden dürfen, was wir prinzipiell auch wollen würden.
Der Vermarkter konnte (oder wollte) mir da keine genauen Angaben machen und verweist "auf den Architekten" Das ist grundsätzlich wahrscheinlich richtig, aber bis dato haben wir keine konkrete Hausplanung, bzw. Architekten, weshalb ich vorab erstmal hier fragen wollte, ob mir jemand grundsätzlich den Unterschied erklären könnte.

Edit: Ich lese grade noch, dass bei dem einen Gebiet die max. Traufhöhe bei 7m liegt, bei dem anderen bei 4m. Könnte dies der Entscheidende unterschied sein?

Viele Dank & Viele Grüße aus Hannover
Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
G

GeradeSchräg

Ich bin auch kein Bauexperte, jedoch kann ich dir wiedergeben was mir dazu einfällt.

Zunächst erscheinen mir die Definition ebenfalls sehr schwammig und eigentlich sollte der Makler oder die Gemeinde darüber Auskunft bieten können. Eine Stadtvilla zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass sie über zwei vollwertige Geschosse verfügt. Bei einer Traufhöhe ( Höhe gemessen von einem Referenzpunkt bis zur Traufe(Unterhalb des Daches entlang der Fassade)) Daher ist eine Stadtvilla mit einer Traufhöhe von 4m nicht möglich, bei 7m dagegen jedoch schon.

Bei einer Traufhöhe von 4m kann man meines Erachtens keine zwei Vollgeschosse realisieren. Evtl. ist in Gebiet "Nur Einfamilienhaus" angedacht mit Häusern zu bebauen welche 2 Geschosse haben jedoch das obere nicht als vollwertiges sondern mit Dachschrägen. Sprich grundsätzlich ist ein zweites bewohnbares Geschoss erlaub eben nur nicht ein vollwertiges.

Auf der anderen Seite schließt ein Einfamilienhaus meines Erachtens die Stadtvilla nicht aus?!?

Alles sehr schwammig, würde mich an der Traufhöhe orientieren. Im zweifel ein Grundstück aus der Kategorie "Stadtvilla und Einfamilienhaus" kaufen ;).

Aber an Eurer Stelle würde ich bei Makler bzw. der Gemeinde nochmals nachhaken! Auf dem Bauamt können die Euch bestimmt weiterhelfen.
 
N

NatureSys

Ja, die Traufhöhe ist der Knackpunkt. Bei 4 Meter sind auch zwei Vollgeschosse möglich, das obere hat aber auf jeden Fall Dachschräge.
 
K1300S

K1300S

Der Unterschied liegt vermutlich im OG als komplett mit voller Höhe oder eben mit Schrägen und (steilem) Satteldach oder gar Mansarddach. Das kann theoretisch auch ein Vollgeschoss mit Schrägen sein.
 
11ant

11ant

Für das Gebiet gibt es einen Rechtsgültigen Bebauungsplan mit verschiedenen "Zonen".
Die Grundstücke, die für uns in Frage kommen können laut Bebauungsplan jeweils 2 stöckig bebaut werden. Allerdings wird von der Vermarktungsgesellschaft ganz klar unterschieden, und zwar, dass in dem einen Gebiet als zulässige Bautypologie "Stadtvilla & Einfamilienhaus" und in dem anderen nur "Einfamilienhaus" zulässig ist.
Bei genauerer Betrachtung sind in beiden Zonen Dachneigungen zwischen 20-45 Grad zulässig.
Ich staune immer wieder, wie Menschen ausgerechnet das Feld auf dem sie die wenigste Ahnung haben für ihre Berufsausübung aussuchen. Vielleicht nennst Du mal den Bebauungsplan (Achtung: nicht als Link ! - sage z.B. "Posemuckel Nr. 234 Alte Kaserne"), dann kann man sich da mal einlesen. In der Legende oder im Textteil wird das näher erläutert sein.
Edit: Ich lese grade noch, dass bei dem einen Gebiet die max. Traufhöhe bei 7m liegt, bei dem anderen bei 4m. Könnte dies der Entscheidende unterschied sein?
Eine Traufhöhe von 4m schließt ein OG als Geradwandgeschoß praktisch aus, nicht jedoch eine Zweigeschossigkeit im rechtlichen Sinne (d.h. je nach Bundesland mehr als 2/3 oder 3/4 der Fläche des EG auch im OG). Die Typologie "Stadtvilla" vs. "Einfamilienhaus" ist zwar Quatsch, aber man begegnet ihr auch auf Hausherstellerseiten leider immer öfter. Andere Anbieter nennen "Landhaus", was der Volksmund einen "Anderthalbgeschösser" nennt. Gemeint sind Häuser, bei denen man im Obergeschoss um Dachschrägen nicht ganz drumherum kommt.
 
C

ChristophG

Hallo Zusammen,

danke für die Antworten. Da wir keine Baufachleute sind, hat uns das sehr geholfen.

Vielen Dank!
Christoph
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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