M
MODERATOR
Hallo,
Sie haben selbstverständlich das Recht auf eine Wohnung in vertragsgemässem Zustand. Da jedoch ein schriftlicher Vertrag fehlt, fällt der Nachweis schwer, was nun "vertraglich" vereinbart wurde.
Was aber auch ohne schriftlichen Vertrag klar ist, wäre, dass die Wohnung im "gebrauchsüblichen" Zustand sein muss; eigener Eingang, abschliessbar, fertige Bodenbeläge, Bad und Küche mit Wasserversorgung, Heizung, dichte Fenster...
Bei der Küchenmöblierung und den Vorhangschienen ist es etwas anders; wird oft von den Mietern selbst eingebaut - es sei denn, der Mietvertrag bietet eine Einbauküche und Vorhänge (da wären wir wieder bei der Nachweisbarkeit ohne schriftlichem Vertrag).
Da Sie ihre Eltern kaum rechtlich unter Druck setzen möchten, stellen Sie Ihnen in Aussicht, dass Sie sich eine neue "richtige" Wohnung suchen. Vielleicht hilft das, oder Sie zahlen ganz einfach weniger Miete, dann müssen Ihre Eltern wohl zwangsweise über die Situation reden.
Sie haben selbstverständlich das Recht auf eine Wohnung in vertragsgemässem Zustand. Da jedoch ein schriftlicher Vertrag fehlt, fällt der Nachweis schwer, was nun "vertraglich" vereinbart wurde.
Was aber auch ohne schriftlichen Vertrag klar ist, wäre, dass die Wohnung im "gebrauchsüblichen" Zustand sein muss; eigener Eingang, abschliessbar, fertige Bodenbeläge, Bad und Küche mit Wasserversorgung, Heizung, dichte Fenster...
Bei der Küchenmöblierung und den Vorhangschienen ist es etwas anders; wird oft von den Mietern selbst eingebaut - es sei denn, der Mietvertrag bietet eine Einbauküche und Vorhänge (da wären wir wieder bei der Nachweisbarkeit ohne schriftlichem Vertrag).
Da Sie ihre Eltern kaum rechtlich unter Druck setzen möchten, stellen Sie Ihnen in Aussicht, dass Sie sich eine neue "richtige" Wohnung suchen. Vielleicht hilft das, oder Sie zahlen ganz einfach weniger Miete, dann müssen Ihre Eltern wohl zwangsweise über die Situation reden.