Unbeplannter Innenbereich - greift §34 Baugesetzbuch? Erfahrungen?

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South

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Dann werden wir wohl mal einen Termin ausmachen. Da ich bezgl. der Abbildung des Grundstückes ein eher schlechtes Gefühl habe, nehme ich die Bilder nach den Hinweisen wieder raus. Tut mir Leid für ggf. andere Leser.

Lieben Dank fürs Feedback. Und auch an Katja, dass wir Lösungsvorschlägen für die Erschließung anbieten sollten. Neuigkeiten werde ich anschließend hier posten.
 
South

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Kurze Rückmeldung: Die erste Rücksprache mit dem Amt lief leider nicht gut. Es wird als Splittersiedlung angesehen und entsprechend handelt es sich um keine Baulücke nach §34 Baugesetzbuch. Der Falle wäre wohl anders, wenn das Bauernhaus besitzende Ehepaar Ihren Altenteiler neben den Hof bauen würden. Da sich diese aber sehr wohl fühlen auf Ihrem Hof und dort alt werden möchten, ist damit nicht zu rechnen. Der Fall kommt leider zu den Akten.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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