Unbebautes Grundstück kaufen und verwenden

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Piotr1981

Hallo liebe Community,

mir wurde von meinem damaligen Verkäufer unseres jetzigen Grundstücks (wir bauen aktuell) der Verkauf von seinem letzten im Bestand befindlichen Grundstück angeboten.

Wir sprechen von 2000qm im Neubaugebiet (nachweislich auch als solches von der Stadt deklariert und im Bebauungsplan ausgewiesen)

Jetzt stehe ich zumindest mal vor der groben Überlegung hier ggfls. zuzugreifen.
Es geht jetzt wirklich nur um mal die Vor-/Nachteile abzuwägen, Eure TIpps/Ideen zu bekommen. Möglicherweise hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen sammeln können.

Das Grundstück ist m. E. bereits in 4 Teilgrundstücke mit einer Bebauung von Doppelhaushälfte vorgesehen (hierzu muss ich nochmal Rücksprache halten).

Würdet ihr bei so einem Angebot zugreifen? Würdet ihr es kaufen und dann ggfls. mit Doppelhaushälfte bebauen und dann vermieten? Gilt die Regel der Spekulationssteuer auch dann, wenn ich ein unbebautes Grundstück kaufe, ich darauf baue und dann die Häuser verkaufe oder gilt hier auch die 10-Jahres-Frist?
Bei einer Finanzierung müsste ich auch die Bank erstmal von dieser Idee (zu bebauen und zu vermieten) überzeugen. Denn im ersten Rang wäre das Grundstück und dann der Kredit für den Hausbau.

Ich freue mich auf Eure Anmerkungen/Tipps/Ideen.

Danke Euch.
 
Pinky0301

Pinky0301

Soweit ich weiß, gilt die 10-Jahres-Frist nur bei Vermietung. Wenn du also baust und verkaufst, dürfte keine Spekulationssteuer fällig werden.
Allerdings wird ab einer bestimmten Anzahl Immobilienverkäufe (3 in 5 Jahren?) von gewerblichem Handel ausgegangen.
 
S

saralina87

Soweit ich weiß, gilt die 10-Jahres-Frist nur bei Vermietung. Wenn du also baust und verkaufst, dürfte keine Spekulationssteuer fällig werden.
Allerdings wird ab einer bestimmten Anzahl Immobilienverkäufe (3 in 5 Jahren?) von gewerblichem Handel ausgegangen.
Da bist du falsch informiert.
Mit der Vermietung hat das nichts zu tun.
Kauf und Verkauf innerhalb von zehn Jahren führt immer zu steuerbaren Einkünften, Ausnahme ist die Selbstnutzung.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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