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Redsonic
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bzgl. der Schlussrate für mein neu gebautes Einfamilienhaus. Im Werkvertrag steht folgendes:
"Dem Auftraggeber ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten. (...) Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen (...) geleistet werden."
Dazu habe ich eine Bankbürgschaft über 5% der Bausumme vorliegen.
Im Zahlungsplan ist die 13. Zahlung in Höhe von 2% "nach Abnahme und Beseitigung der wesentlichen Mängel, die einen Einzug verhindern" angegeben.
Die Abnahme erfolgte am 21.12.2017, mein Einzug unmittelbar danach. Im Abnahmeprotokoll sind diverse offene Positionen, die allerdings alle keine wesentlichen Mängel darstellen. Teilweise sind Dinge dabei, die noch nicht hergestellt wurden.
Seitens der Baufirma wurde nun ein Einbehalte von 2.000 EUR wegen witterungsbedingt noch nicht gelegtem Boden für das Hauseingangspodest vorgeschlagen.
Wesentliche fehlende Punkte sind allerdings die folgenden: Holzbelag Balkon fehlt, Putz Außenfassade mit Mängeln im Eingangsbereich, nutzbare Stehhöhe im Dachboden zu gering (500 EUR Nachlass wurden angeboten), einige Themen bei Elektro und Malerarbeiten, Eingangspodest, Streitpunkt zur Balkonentwässerung durch das Podest...
Die Aufforderung zum Zurücksenden der Bankbürgschaft kam bereits.
Kann ich nun einen x-beliebigen Betrag einfach einbehalten oder nicht weil das ja alles keine wesentlichen Mängel sind? Meine Idee wäre ja die 2% komplett nicht zu bezahlen. Das wären 6.000 EUR. Aber bekomme ich dann vielleicht eine Zahlungsklage oder stellen die die Nachbesserungsarbeiten ein?
VG, Redsonic
ich habe mal eine Frage bzgl. der Schlussrate für mein neu gebautes Einfamilienhaus. Im Werkvertrag steht folgendes:
"Dem Auftraggeber ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten. (...) Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen (...) geleistet werden."
Dazu habe ich eine Bankbürgschaft über 5% der Bausumme vorliegen.
Im Zahlungsplan ist die 13. Zahlung in Höhe von 2% "nach Abnahme und Beseitigung der wesentlichen Mängel, die einen Einzug verhindern" angegeben.
Die Abnahme erfolgte am 21.12.2017, mein Einzug unmittelbar danach. Im Abnahmeprotokoll sind diverse offene Positionen, die allerdings alle keine wesentlichen Mängel darstellen. Teilweise sind Dinge dabei, die noch nicht hergestellt wurden.
Seitens der Baufirma wurde nun ein Einbehalte von 2.000 EUR wegen witterungsbedingt noch nicht gelegtem Boden für das Hauseingangspodest vorgeschlagen.
Wesentliche fehlende Punkte sind allerdings die folgenden: Holzbelag Balkon fehlt, Putz Außenfassade mit Mängeln im Eingangsbereich, nutzbare Stehhöhe im Dachboden zu gering (500 EUR Nachlass wurden angeboten), einige Themen bei Elektro und Malerarbeiten, Eingangspodest, Streitpunkt zur Balkonentwässerung durch das Podest...
Die Aufforderung zum Zurücksenden der Bankbürgschaft kam bereits.
Kann ich nun einen x-beliebigen Betrag einfach einbehalten oder nicht weil das ja alles keine wesentlichen Mängel sind? Meine Idee wäre ja die 2% komplett nicht zu bezahlen. Das wären 6.000 EUR. Aber bekomme ich dann vielleicht eine Zahlungsklage oder stellen die die Nachbesserungsarbeiten ein?
VG, Redsonic