Überspannungsschaden - Aufwand

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Prager91

Hallo zusammen,

wir sind bereits seit 5 Wochen eingezogen und hatten gefühlt keinerlei Probleme während unserem Hausbau.

Karma...

Innerhalb einer Woche hatten wir einen Wasserschaden im Keller, sowie einen Überspannungsschaden im Haus.

Den Wasserschaden hatten wir letzte Woche (fehlende Dichtung bei der Mehrsparteneinführung).
Den Überspannungsschaden gestern (Neutralleiter seitens Hersteller des Stromkasten war nicht richtig montiert).

Viel schlimmer, bzw. aufwändiger für uns ist jetzt der Überspannungsschaden.

Diverse Endgeräte unsererseits, sowie Heizung, Küchengeräte etc. sind defekt und müssen ersetzt werden.

Dies bedeutet für uns:

- zusätzlichen Aufwand für Recherche / Telefonate
- Fahrten nach Hause um die Handwerker / Reparaturen entsprechend einzuweisen
- noch mehr?


Wir haben tatsächlich aktuell die Schnauze voll und hatte uns gefreut endlich mal ohne Handwerker uns einleben zu können - leider aktuell nicht möglich.

Definitiv möchte ich aber auch meinen Aufwand hierfür entschädigt haben, da ich letztlich derjenige bin, der das Problem an der Backe hat.

Nun meine Frage:

Was kann ich meinem GU letztlich alles melden, bzw. "berechnen" an Aufwand? Letztlich läuft dies ja alles sowieso über die Versicherung des Stormkastenherstellers oder ggf. die des Elektrikers/GU.

Ich bin über jeden Input dankbar!
 
P

Prager91

Zusätzlich stelle ich mir aktuell noch die Frage:

Ist das Haus sicher ohne diesen Neutralleiter? Der Elektriker hat wieder alle Sicherungen angemacht und ist aktuell an der Prüfung der Heizung.

Kann ich hier wohnen ohne dass das Haus abfackelt? Sollte man einen Sachverständigen mit einbeziehen, der hier unabhängig mal alles prüft?
 
G

Grundaus

wenn es über die Versicherung läuft, hast du Anspruch auf einen Anwalt der von der Versicherung bezahlt wird. Ist zumindest bei PKW Unfällen so. Rufe Mal ein paar an und frage die. Macht die Sache deutlich einfacher und entspannter
 
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Prager91

wenn es über die Versicherung läuft, hast du Anspruch auf einen Anwalt der von der Versicherung bezahlt wird. Ist zumindest bei PKW Unfällen so. Rufe Mal ein paar an und frage die. Macht die Sache deutlich einfacher und entspannter
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung - ich denke, dass ich dort mal anrufen werde und frage, welche Ansprüche ich bei solch einem Schaden - auch im Bezug auf Sachverständigen / Gutachter etc.
 
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Chloe83

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung - ich denke, dass ich dort mal anrufen werde und frage, welche Ansprüche ich bei solch einem Schaden - auch im Bezug auf Sachverständigen / Gutachter etc.
Hoffentlich eine Bauherrenrechtsschutz ?
Wir hatten in unserer neuen ETW einen Wasserschaden. Verursacht durch falsche Installation des Sanitärs. Damals hatten wir keine Bauherrenrechtsschutz. Die Gebäudeversicherung hat das dann reguliert und wir sind auf unserem Ärger bzw. Aufwendungen sitzengeblieben.
In Deinem Fall sollten Dir „Bewegungskosten“ zustehen. Dokumentiere Deinen Aufwand.
 
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Prager91

Hoffentlich eine Bauherrenrechtsschutz ?
Wir hatten in unserer neuen ETW einen Wasserschaden. Verursacht durch falsche Installation des Sanitärs. Damals hatten wir keine Bauherrenrechtsschutz. Die Gebäudeversicherung hat das dann reguliert und wir sind auf unserem Ärger bzw. Aufwendungen sitzengeblieben.
In Deinem Fall sollten Dir „Bewegungskosten“ zustehen. Dokumentiere Deinen Aufwand.
Habe eben mit einem Anwalt gesprochen meiner Rechtsschutzversicherung (Immoblien). Da ich kein Bauherr mehr bin sondern bereits eingezogen bin, haftet auch meine normale Immobilien-Rechtsschutz. Der Anruf hat mir eigentlich ausgereicht, bzw. benötige ich keine weiteren Infos. Man kann theoretisch alle Bewegungskosten und Aufwendungen berechnen.

Ich muss jetzt mal warten auf den Gutachter der Versicherung des Herstellers/Elektrikers, so dass ich dann auch Sicherheit über die Schäden habe.


Am meisten ärgert mich der Fernseher... Neuwert vor 6 Jahren 600€ - effektiv ist der vielleicht noch 100€ wert, hätte mir aber sicherlich noch 3 Jahre ausgereicht. Natürlich kaufe ich keinen Billigfernseher jetzt für 300€, sondern eher was, was ich mir sowieso in 2-3 Jahren anschaffen wollte (NP um die 1.000€). Auf diesen Mehrkosten bleibt man letztlich immer sitzen und da ist die Frage: Wie viel erstattet mir da die Versicherung? :(
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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