Türverkleinerung durch Planungsfehler und Ausgleichszahlung

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E

elsausb

Hallo zusammen,

aufgrund einer Fehlplanung der Treppe, muss unsere Badtür zum Hauptbad im OG von 86cm Breite auf 73,5cm reduziert werden. Habt ihr Erfahrungswerte, was man hier als Entschädigung verlangen kann? Für uns ist das schon ein großer Einschnitt aber es fehlt jegliches Gefühl, wie man dies monetär ausdrücken könnte. Ändern kann man es jedenfalls nicht mehr.

Vielen Dank für eure Erfahrungswerte

Chris
 
seat88

seat88

Ich würde drauf tippen dass ihr keine Entschädigung bekommen werdet, egal was ihr fordert.
Aber man kann ja mal 500,- ansetzen, mehr wird wenn überhaupt nicht zu holen sein. Eher tippe ich aber auf 0.
 
H

hampshire

Ist die Verkleinerung die einzige oder einfachste Lösung? Erst mal gucken ob man eine bessere Lösung finden kann.
Wenn es nicht anders geht lohnt es sich oft auf eine Finanzforderung zu verzichten und auf einer anderen Seite einen Gefallen zu bekommen. Da gibt es immer was womit man im Gespräch mit den Baupartnern ausgleichen kann. Die Stimmung bleibt gut, der Umgang fair und das schlägt sich auch in der Qualität nieder.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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