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ᐅ Treppenhauslicht in Mehrfamilienhaus: Pflicht für Allgemeinstromzähler bei Unfallgefahr?

Erstellt am: 10.01.26 20:13
J
Jodimaster2k
In einem Mehrfamilienhaus mit zwei Parteien und einer Dachgeschosswohnung besteht seit Wochen folgendes Problem:
  • Die Treppenhausbeleuchtung wird vom Mieter in der mittleren Wohnung gesteuert.
  • Die Beleuchtung anderer gemeinschaftlicher Bereiche wird vom anderen Mieter getragen.
  • Der neue Mieter schaltet seit Wochen jeden Abend den Lichtschalter in seiner Wohnung aus.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
  • Gibt es eine Pflicht zur Installation eines Allgemeinstromzählers?
  • Der untere Mieter ist gehbehindert, wodurch durch das wiederholte Ausschalten der Beleuchtung eine erhöhte Unfallgefahr besteht.
W
wiltshire
12.01.26 15:58
Was ist denn Dein Ziel?
Geht es um die Verkehrssicherungspflicht, oder die Kostenaufteilung?
J
Jodimaster2k
12.01.26 16:00
Als aller erstes Widerherstellung der Treppenhausbeleuchtung
Wir haben das Licht was auf unseren Zählern geht nie abgestellt.

Die Verkehtsicherungspflegr da lege ich alle Hebel in Bewegung ist untragbar weil körperliche Behinderungen da sind

Wenn da keine Einsicht beim Vermieter ist dann weiss ich auch nicht
W
wiltshire
13.01.26 06:54
Kleine, schnelle Lösung:
Bewegungsmelder installieren und den Mieter in der Mitte zum Anlassen des Stroms auf das Treppenlicht veranlassen.
Dauerhafte Lösung parallel anstreben: Vermieter zu technisch vorgesehenen Lösung auffordern.
J
Jodimaster2k
14.01.26 14:10
Ich denke jetzt hat der Vermieter den Mieter einfach nochmal eindringlich drauf hingewiesen. Parallel Mängelanzeige schriftlich gemacht.

Hoffentlich ist jetzt Ruhe

Die 3 Birnen im Keller Gemeinschaftsräumlichkeiten die wohl auf uns gehen habe ich auch den Vermieter Tochter mitgeteilt (wahrscheinlich hat ihre Mutter das ignoriert) aber erstmal keine Ansprüche gestellt.
Wissen sollen die das schon.


Waschkeller Raum für 3 Parteien
Kellerabgang
und Kellerflur (da wo unser Kabel Anschluss betrieben wird)




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