Traumgrundstück, aber TAFF-Haus - erster Fehler schon passiert

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PowerBauer

Guten Morgen liebe Kollegen,

ich bin in der schönen Situation, unser persönliches Traumgrundstück für das erste eigene Häuschen gefunden zu haben. Ich habe allerdings erst vor vier Wochen beschlossen, endlich zu bauen und vor zwei Wochen angefangen zu suchen - und muss jetzt rasch zuschlagen, sonst ist das Grundstück weg! Jetzt bin ich etwas überfordert, weil das plötzlich so schnell geht, habe schon einen Fehler gemacht und wäre daher um professionelle Hilfe und Erfahrungen extrem dankbar.

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1. Frage zum Bauträger:
Wir möchten gerne mit TAFF-Haus bauen bzw. müssen es, weil der vermittelnde Makler bis vor zwei Wochen noch in der Geschäftsführung steckte und seit Februar eigenständiger Makler ist (bei der Besichtigung hieß es, dass er nur für die Eigentümerin arbeitet... zu diesem Zeitpunkt stimmt das ja auch, hat aber schon ein wenig ein Gschmäckle). Nun gibt es weder zu TAFF-Haus noch zu den anderen Firmen der übergeordneten "Uwe Köhn Unternehmensgruppe" wie z.B. ALLEGRO-Haus irgendwelche Informationen oder Erfahrungsberichte (nur zwei negative Berichte zu ALLEGRO hier im Forum). Was aber auch nicht sehr verwundert, denn zu dem ganzen Firmenkonstrukt findet sich im Handelsregister folgendes:
  • Die VSC Vertriebs Service Consult GmbH gibt es seit Januar 2006.
  • Die Meißner Bau Management GmbH wurde genau wie die Allegro-Haus GmbH im Dezember 2012 gegründet.
  • Die TAFF-Haus GmbH gibt es erst seit zwei Jahren, Mai 2015.
Da ist also quasi null Erfahrung im Hausbau vorhanden! Oder täusche ich mich da??
Glücklicherweise (?) versucht TAFF sich aber nicht selbst daran, sondern beschäftigt einen ganzen Haufen lokaler Subunternehmer für die einzelnen Gewerke. Man könnte fast sagen, dass die nur organisieren. Da bin ich mir aber nicht sicher, die Wände sind patentiert (Fertighaus/Holzständerbauweise).

Das beunruhigt mich noch nicht so sehr, auch wenn mir eine Firma mit jahrelanger Erfahrung lieber gewesen wäre. Aber ich muss wahrscheinlich einfach darauf aufpassen, dass jedes geringste Detail schriftlich und von Anfang an festgelegt ist - wie es bei Verträgen über solche Summen sein sollte.

-> Was sagt ihr dazu? Kann man TAFF-Haus vertrauen?


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2. Zu meinem Fehler: Ich gutgläubiger Trottel habe natürlich dem Verkäufer mein Budget genannt. Ganz überraschenderweise passt unser Wunschhaus nun genau ins Budget, welch wundervoller Zufall!
Um das wieder einigermaßen auszubügeln und um eine Verhandlungsbasis zu schaffen, überlege ich mir, dass ich mir wie oben erwähnt erst mal jede einzelne Position exakt aufschlüsseln lasse und im Internet vergleiche. Dazu am besten noch Referenzobjekte mit Adressen/Kontaktdaten geben lassen und mit denen mal die Preise vergleichen. Kann ja noch nicht allzu lange her sein, seit die gebaut haben...

-> Worauf sollte ich nun unbedingt achten?
Gibt es hier im Forum eine Checkliste oder etwas Ähnliches? Ich werde mir auf jeden Fall noch hier links im Hausbau-Ratgeber den Punkt "Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss" durchlesen, aber vielleicht gibt es ja noch mehr oder etwas, das auf meine Situation passt.


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3. Alternative für Hartgesottene:
Das Grundstück ist ein Traum und wir möchten es eigentlich wirklich unbedingt haben. Ich habe den Eigentümer ausfindig machen können und überlege mir allen Ernstes, ihm ein Angebot zu machen. Im Fall der Fälle bezahle ich eben die "unterschlagene" Maklerprovision, besitze aber dann das Grundstück und bin nicht mehr an TAFF gebunden. Wir hätten nämlich auch gerne die eine oder andere Sache am Haus verändert, was uns TAFF mit seinen fixen Grundrissen nicht bieten kann.

-> Würdet ihr das in der Situation auch in Betracht ziehen? Gibt es Risiken?


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Normalerweise bin ich jemand, der sich in vielen Dingen sehr weit selbst beliest, aber in diesem Fall fehlt mir einfach die Zeit. Ich bin um jede Antwort dankbar, denn der nächste Termin mit TAFF ist noch diese Woche, da soll das Haus geplant werden. Bombardiert mich gerne auch mit hilfreichen Links (soweit erlaubt) oder gleichartigen Themen zu, da ich einfach grad nicht die Zeit habe zu suchen und zu sortieren - mea culpa!
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Hmm schwierig...auf jeden Fall würdest du auch die Grunderwerbsteuer auf das Haus sparen, wenn du das Grundstück direkt vom Eigentümer kaufst...

Allerdings muss er es dir dann auch verkaufen...wir hatten eine ähnliche Konstellation und der Eigentümer hat nur über den GÜ verkauft nicht anders...sprich wir mussten dann auch in den sauren Apfel beißen...aber das Haus ist gut geworden...und die paar Tausend mehr fallen nicht wirklich auf...
 
P

PowerBauer

auf jeden Fall würdest du auch die Grunderwerbsteuer auf das Haus sparen, wenn du das Grundstück direkt vom Eigentümer kaufst...
Das wurde mir ohnehin zugesichert, da der Makler eigenständig ist und ich zwei komplett getrennte Verträge zu Grundstück und Haus unterschreibe. Da der Makler aber persönliche Verbindungen zu TAFF hat, wird er den Kaufvertrag nicht eher rausrücken, bis ich bei TAFF unterschrieben habe. Ich weiß nicht, inwieweit sich das von einem klassischen bauträgergebundenen Grundstück unterscheidet...
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Das wurde mir ohnehin zugesichert, da der Makler eigenständig ist und ich zwei komplett getrennte Verträge zu Grundstück und Haus unterschreibe.
Das interessiert aber das Finanzamt nicht wirklich...und wenn du 10 Verträge hast...ein Koppelgeschäft ist ein Koppelgeschäft...

Käufer zahlt doppelte Grunderwerbsteuer
Das Finanzgericht München entschied zugunsten des Fiskus. Die Grunderwerbsteuer sei sowohl auf den Grundstückspreis als auch auf die Baukosten zu berechnen, da zwischen Kauf- und Bauvertrag ein objektiver sachlicher Zusammenhang bestehe (FG München, Urteil vom 23.7.2014, Az. 4 K 1039/2). Die Richter beriefen sich in ihrer Entscheidung auf Grundsätze aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Danach wird der objektive sachliche Zusammenhang besonders dann deutlich, wenn der Grundstückskäufer bereits bei Abschluss des Grundstücksvertrages nicht mehr frei über das "Ob" und "Wie" der Bebauung entscheiden könne. Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass der Abschluss des Bauvertrages bereits vor Genehmigung des Grundstückskaufvertrages erfolgte. Zudem habe der Grundstücksverkäufer dem Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags in einer fast zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem exakt bestimmten Grundstück zu einem beinahe feststehenden Preis angeboten und der Käufer habe diese Offerte praktisch unverändert angenommen.

Fazit: Wenn Sie Grunderwerbsteuer sparen möchten, dann sollten der Erwerb des Grundstücks und die spätere Baumaßnahme in keinem zeitlichen und vertraglichen Zusammenhang stehen.
 
Nordlys

Nordlys

Erstens: Mycraft hat Recht. Die Makler versprechen viel....
Zweitens: Plan 3) Deines Vorgehens ist der Beste.
Karsten
 
P

PowerBauer

Oh, okay, dessen war ich mir nicht bewusst. Man sollte sich echt auf nichts verlassen was da mal gesagt wird... da wird die Umgehung von TAFF gleich noch viel attraktiver. Vielen Dank für die Klarstellung!!
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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