ᐅ Traufhöhe 3m: Ist damit ein 1,5 Geschoss-Einfamilienhaus möglich?
Erstellt am: 21.07.17 21:30
A
AnsorgJ
Wir haben 400qm in einer (unserer) Traum-Gegend in Aussicht. Ca. 250qm sind im Rahmen der Baugrenze bebaubar. Hab mal versucht das darzustellen:

Der Bebauungsplan sagt dazu:

Grundflächenzahl = 0,4, Satteldach vorgeschrieben
Wenn ich die Traufhöhe nun richtig verstanden habe muss das Dach bei Geschosshöhe 2,5m + Decke so ziemlich direkt aufsitzen um Traufhöhe 3,0 zu erreichen. Von Kniestock kann bei höchstens 30cm "Wandhöhe" oder so wohl nicht die Rede sein?
Ist damit noch ein 1,5 Geschoss-Einfamilienhaus möglich? Uns würde eigentlich eines der üblichen Fertighaus-Muster mit Max. 8x10m Grundfläche passen (gleich vorne beim Strassenanschluss, mit viel Garten im westlichen Bereich). Aber wie ist das unter den Bedingungen mit dem Dachgeschoss?
Was meint ihr?
Grüße,
Jens
Der Bebauungsplan sagt dazu:
Grundflächenzahl = 0,4, Satteldach vorgeschrieben
Wenn ich die Traufhöhe nun richtig verstanden habe muss das Dach bei Geschosshöhe 2,5m + Decke so ziemlich direkt aufsitzen um Traufhöhe 3,0 zu erreichen. Von Kniestock kann bei höchstens 30cm "Wandhöhe" oder so wohl nicht die Rede sein?
Ist damit noch ein 1,5 Geschoss-Einfamilienhaus möglich? Uns würde eigentlich eines der üblichen Fertighaus-Muster mit Max. 8x10m Grundfläche passen (gleich vorne beim Strassenanschluss, mit viel Garten im westlichen Bereich). Aber wie ist das unter den Bedingungen mit dem Dachgeschoss?
Was meint ihr?
Grüße,
Jens
Meine letzte Beispielrechnung bezog sich auf Dein Beispiel eines 8 x 10m Hauses, das so eben knapp unter 100 qm Potential hätte - aber auf dem Grundstück geht ja auch größeres. Aber eben klar nur ein Anderthalbgeschösser praktisch ohne Kniestock.
Wenn Ihr Stadtvilla wolltet, ginge das da nicht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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11ant schrieb:
Natürlich weiß der denkende Mensch - aber der macht leider keine Vorschriften - daß ein Kniestock dazu da ist, einen Drempel vermeiden zu können - und folglich ein Kniestock auf (Dackel)kniehöhe kompletter Blödsinn ist.Ich kann deine Kritik am Bebauungsplan nicht nachvollziehen. Die Stadtplaner wollen hier keinen Kniestock und es gibt sicher viele Fertighäuser, die problemlos die Festsetzungen des B-Planes erfüllen. Wem der Kniestock so wichtig ist, darf hier eben kein Grundstück kaufen.RobsonMKK schrieb:
Wie viel mehr soll den da gehen? Max. überbaubar sind 160. Garage, Terrasse, Zuwegung. So ganz dolle viel mehr ist da nun nicht mehr drin.Na ja, 8m*10m sind gerade mal 80m². Nehmen wir 9m*12m=108m² zuzüglich 30m² Terrasse macht 138m² (Grundflächenzahl-1)Grundflächenzahl-2 wären 400m²*0,6=240m², bleiben für Garage und Zufahrt noch ca.100m², was für eine ordentliche Doppelgarage ausreichen dürfte.
Erstmal finde ich eigentlich dieses Grundstück zu klein. Wenn man ein Haus baut, will man, oder ich, jedenfalls ein wenig Privatsphäre haben und nicht wie in der Innenstadt Wand an Wand leben. Sei es drum, wenn 400, dann würde ich Max. 100 davon bebauen, also Bodenplatte 11 mal 9, größer nicht, aus optischen Gründen. Mit der Größe bekommen wir also so ein klassisches Siedlerhaus, um oben etwas Platz zu gewinnen, am Besten mit Kapitänsgiebel, falls das durchgeht. Das kann ganz hübsch werden. Karsten
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