Tiefbauer beschädigt Straße

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S

sanchez

Hallo miteinander,

bis jetzt war ich immer stiller Mitleser und konnte schon so einiges "mitnehmen".

Hier komme ich jedoch nicht wirklich weiter:

Heute hat der von mir beauftragte Tiefbauer (einer von denen, den die Wasserwerke zur Auswahl stellen)
die Gräben ausgehoben und den Hausanschluss für Frisch- und Abwasser gesetzt.

Er war sogar so freundlich und hat mir für den Gasanschluss auch den Graben ausgehoben (ca. 50cm lang).

Dabei hat er jedoch leider mit seinem Minibagger die Asphaltdecke der öffentlichen Straße beschädigt (Neubaugebiet)

-> Er hat beim Ausbaggern mit seinem Schild/Schieber sich in die Asphaltdecke gedrückt und somit den Asphalt beschädigt.

Nach einem Hinweis meinerseits , bekam ich zur Antwort ich solle ein bisschen Bitumen reindrücken.

Die Frage meinerseits, wie soll ich jetzt vorgehen, da ich lt. Baugenehmigung für Schäden seitens der Gemeinde haftbar bin?

Mein Plan ist morgen den Chef der Firma zu anzurufen und darauf anzusprechen.

Für Tipps und Meinungen bin ich sehr dankbar, gerade wie die weitere Vorgehensweise ist.

Sollte es der falsche Thread sein, bitte ich um Entschuldigung und Verschiebung.

Danke....
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Du bist zwar Auftraggeber, aber nicht Verursacher. Ergo hast du da auch nichts anzufassen. Ruf beim Chef an und schildere den Sachverhalt.
 
T

toxicmolotof

Schicke zwecks Beweis direkt ein Foto per Mail hinterher.

Auf öffentlichen Straßen hast du nichts irgendwo rein zu drücken. Alleine der Haftung wegen.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

ich würde mich auch hüten, auf der öffentlichen Straße irgend etwas am Belag "herumzuflicken".

Bei uns wurden während Abriss und Neubau einige Randsteine beschädigt - diese haben wir nach Abschluss der Baumaßnahmen (nach Genehmigung durch die Stadt) durch unseren Garten- und Landschaftsbauer austauschen lassen.

Daher auch von mir die Empfehlung:

Foto von der Beschädigung machen, mit Schilderung des Sachverhaltes an den Chef der Firma schicken und um einen Lösungsvorschlag bitten.

Sowas kann passieren, da dürfte die Firma höchstwahrscheinlich keinen Zwergenaufstand machen...

Grüße,

Dirk
 
S

sanchez

Danke für Eure Antworten.

Da "herumzuflicken" hatte ich nicht vor.

Den Chef habe ich telefonisch bereits vorab informiert, Mail mit Fotos folgen.

Mir geht es nur darum "etwas in der Hand" zu haben, sollte sich das Ordnungsamt bzw. die Gemeinde irgendwann mal melden und auf die Idee kommen mir als Bauherr dies anlasten zu wollen....
 
lastdrop

lastdrop

Die Gemeinde kann es Dir als Bauherr trotzdem anlasten. Du hast eben die Verantwortung.

Aber dranbleiben beim Tiefbauer.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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