Terrassendach / Carport Luftüberstand zum Nachbarn 2 cm

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H

Hilaria

Wastl, das hilft mir nicht.

Nein Bauexperte, bereits unmittelbar als das Terrassendach stand, wurde festgestellt, dass es zu lang war. Wir haben sofort den Menschen kontaktiert bzw. die Monteure. Abgenommen haben wir es also in dem Sinne nicht. Was hätten wir an diesem Tag tun sollen?

Am nächsten Tag kam bereits der Carportmensch und wollte ein Gespräch mit dem Nachbarn, dieser ist zu keinerlei Zugeständnis bereit. Die Carportfirma auch nicht, obwohl sie eingeräumt hat, dass es zu lang ist. Was soll das also?
Mein Mann will einen Rechtsstreit umgehen und hat nun in die 50 50 Lösung eingewilligt, ich jedenfalls bin stinkesauer und würde nie wieder diese Firma beauftragen und auch niemals empfehlen. Zumal im Auftrag direkt stand: Grenzbebauung, Grenzstein -2 cm . Feinaufmaß vom Techniker vor Ort.

Aber egal. So isses, die Nachbarn sind bei mir durch, der Carportbauer auch.
Umgebaut wird aus Temperaturgründen erst im Frühjahr.

Gruß Hilaria

@Bauexperte, ja, mittlerweile denke ich auch, wir haben eine Montagsbaustelle, denn wir haben noch mehrere nette Sachen bzgl. Stadt und Gewährleistung. Auf Mängel hat unser BU seit 3 Monaten trotz Fristsetzung nicht reagiert. Mein Mann ist einfach zu weich. Wenn sich im Neuen Jahr nichts tut, hol ich zum Rundumschlag aus.
 
D

DG

Am nächsten Tag kam bereits der Carportmensch und wollte ein Gespräch mit dem Nachbarn, dieser ist zu keinerlei Zugeständnis bereit. Die Carportfirma auch nicht, obwohl sie eingeräumt hat, dass es zu lang ist. Was soll das also?
Mein Mann will einen Rechtsstreit umgehen und hat nun in die 50 50 Lösung eingewilligt, ich jedenfalls bin stinkesauer und würde nie wieder diese Firma beauftragen und auch niemals empfehlen. Zumal im Auftrag direkt stand: Grenzbebauung, Grenzstein -2 cm . Feinaufmaß vom Techniker vor Ort.

Aber egal. So isses, die Nachbarn sind bei mir durch, der Carportbauer auch.
Umgebaut wird aus Temperaturgründen erst im Frühjahr.
Ok, ich bin da hart und reite so lange darauf rum, bis es verstanden ist.

1. In Bayern obliegt die Feststellung/Überprüfung von Grenzen einzig und allein den staatlichen Vermessungsämtern bzw. den Feldgeschworenen. Soweit ich Deinen Ausführungen entnehmen kann, war kein Vermessungsamt/Feldgeschworener vor Ort - ergo ist die tatsächliche Lage der Grenze unklar. Selbst wenn Grenzsteine gefunden wurden oder sichtbar sind, ist das kein hinreichendes Kriterium. Grenzsteine können von der Sollkoordinate selbst im Koordinatenkataster bis zu 3cm (Wert für NRW - wird in BY ähnlich sein) örtlich abweichen, in älteren Baugebieten mit schlechterer Katasterqualität auch noch mehr. Wenn von den Grenzsteinen nur die Köpfe zu sehen sind, ist auch nicht sofort ersichtlich, ob und wie weit sie schief stehen, was in bereits bebauten Gebieten oft vorkommt, weil die Steine bei Baumaßnahmen eingemauert und/oder beschädigt, verrückt etc. werden. Das, was der Carportbauer da macht/behauptet, ist - naja, wie sagt man das jetzt mit dem gebührenden Respekt - allerbestenfalls ... fahrlässig.

2. Selbst wenn der Überstand festgestellt werden sollte und tatsächlich 2cm auf einem Teilstück des Daches in des Nachbarn Grundstück ragen, ist das immer noch ein Mangel, den man mal ertragen muss. Kein Richter in D wird wg. so einem Firlefanz einen Rückbau anordnen, ansonsten werden in D morgen die Motorsägen knapp.

Also: ganz ruhig durchatmen, den Nachbarn Nachbar sein lassen und Klage abwarten. Klage wird nicht kommen; wenn Klage kommt doch, RA für Baurecht einschalten und den Carportbauer auf 100% Schaden verklagen. Wenn der Kollege nämlich behauptet, er könnte eine Grenze auf unter 2cm genau in die Örtlichkeit übertragen (was er ja tut, mit seinem "Techniker-Feinaufmaß), dann sollte er beten, dass er dafür 'ne Berufshaftpflichtversicherung hat, die in solchen Fällen zahlt. Die kriegt der aber nirgendwo in D und das ist genau der Grund, warum der sich mit Händen und Füßen wehrt - den Schaden wird seine normale Versicherung nämlich vermutlich mit der Begründung ablehnen, dass er sich für die Installation/Bemaßung in Grenznähe einen Feldgeschworenen oder das Vermessungsamt hätte hinzuziehen müssen. Weil er - und ich wiederhole mich da gern - für die Kontrolle der Grenze resp. der Grenzsteine unbefugt ist.

MfG
Dirk Grafe
 
B

Bauexperte

Hallo,

Nein Bauexperte, bereits unmittelbar als das Terrassendach stand, wurde festgestellt, dass es zu lang war. Wir haben sofort den Menschen kontaktiert bzw. die Monteure. Abgenommen haben wir es also in dem Sinne nicht. Was hätten wir an diesem Tag tun sollen?
Schriftlich und per ERSch die Abnahme verweigern.

Mein Mann will einen Rechtsstreit umgehen und hat nun in die 50 50 Lösung eingewilligt, ich jedenfalls bin stinkesauer und würde nie wieder diese Firma beauftragen und auch niemals empfehlen. Zumal im Auftrag direkt stand: Grenzbebauung, Grenzstein -2 cm . Feinaufmaß vom Techniker vor Ort.
Auch, wenn ich die Haltung Deines Mannes in gewisser Weise nachvollziehen kann - es ist der Weg des geringsten Widerstandes.

Aber egal. So isses, die Nachbarn sind bei mir durch, der Carportbauer auch.
Umgebaut wird aus Temperaturgründen erst im Frühjahr.
Hier schreibst Du zum ersten Mal, daß Du einen Nachweis darüber in Händen hältst, an welcher Stelle der Carport zu stellen war. Das heißt - auch ohne schriftliche Bestätigung der Abnahmeverweigerung, kannst Du dokumentieren, daß der Carportbauer um die Grenzen wusste. Ob es für ihn erlaubt ist, dies mit oder ohne Vermesser zu tun, kann Dir zum jetzigen Zeitpunkt erst Mal egal sein.

Das heißt - eingedenk meiner Antwort hinsichtlich der Entscheidung im möglichen Klagefall (kein(e) Richterin wird wegen 2 cm einen Rückbau per Urteil fordern) - hast Du beste Voraussetzungen mit "nur" einem blauen Auge aus der Sache heraus zu kommen. Nur "falls" Dein Mann seine Schnellentscheidung noch nicht schriftlich fixiert hat: führe Deinem Mann diesen Umstand vor Augen und Lass es darauf ankommen. Im schlimmsten Fall kommt es imho zu einer Geldstrafe wegen Überbauung - wobei ich wirklich nicht glaube, daß der Nachbar klagen wird, denn er muß die Gerichtskosten vorstrecken und sein Anwalt wird ihn sicherlich über die Chancen eines Klagefalles informiert haben. Diese "mögliche" Geldstrafe kannst Du dem Carportbauer in Rechnung stellen, den er allein hat die Grenzverletzung verursacht.

@Bauexperte, ja, mittlerweile denke ich auch, wir haben eine Montagsbaustelle, denn wir haben noch mehrere nette Sachen bzgl. Stadt und Gewährleistung. Auf Mängel hat unser BU seit 3 Monaten trotz Fristsetzung nicht reagiert. Mein Mann ist einfach zu weich. Wenn sich im Neuen Jahr nichts tut, hol ich zum Rundumschlag aus.
Zum Einen, wenn Du die Formalien einer Fristsetzung eingehalten hast, kannst Du die Mängel auf Kosten des BU von einem Dritten beheben lassen; die Kosten muß Dein BU tragen. Ob Du sie gegen die Forderung Deines BU aufrechnen kannst, steht in Deinem Werkvertrag.

Zum Anderen - keine Schüsse aus der Hüfte! Nutze die Feiertage zunächst in der ehelichen Diskussion zu einem für beide Partner tragfähigem Kompromiss zu kommen. Danach müßt Ihr gemeinsam überlegen, wie Ihr weiter vorgeht.

Ich weiß, es gibt sture Köpfe in den Kommunen, welche mit Kanonen auf Spatzen schießen. ABER auch diese wiederum haben übergeordnete Stellen und nicht selten sind diese Obrigkeiten nicht an Streitigkeiten mit ihren Kunden interessiert. Was Du in jedem Fall tun mußt, ist Deinen BU über die Forderung des Entwässerungsamtes zu informieren. Bitte mit ERSCH! Parallel die übergeordnete Stelle informieren und zeitnahe Antwort bitten. Erst wenn diese sich nicht bewegen will - Fristen beachten! - einen versierten RA hinzuziehen.

Auch wenn im Augenblick Alles nach Frustration aussieht, nicht zu schnell die Flinte ins Korn werfen!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

Hilaria

Mein Mann bzw. wir haben schon vor einigen Wochen dem Rückbau unter der 50% Kostenbeteiligung schriftlich zugestimmt. Mein Mann wollte es einfach so schnell wie möglich vom Tisch haben und ihm war es das einfach nicht wert.
Da war aber auch noch nichts von dem Thema Entwässerung auf dem Plan. Auf dieses werden wir uns jetzt zu 100% konzentrieren + Gewährleistung und Schäden, die der BU auf öffentlichem Grund (Stadt) hinterlassen und anerkannt aber nicht behoben hat, auch hier haben wir Strafandrohung durch die Stadt erhalten.
Aktuell sind wir einfach genervt vom Nichtstun unseres BU und der Sturheit der Stadt, die immer eine "große" Lösung sucht, welche Unmengen Geld kostet, egal wen. Alle schütteln nur den Kopf ob dieses Verhaltens.

In diesem Sinne,
frohes Fest!
 
J

Justifier

In gewisser Form selber schuld seid ihr aber schon auch. Hier geben euch Experten Tipps, wie ihr mit dem Problem umgehen sollt, und anstatt auf diese Leute zu hören schmeisst ihr alle guten Ratschläge in den Wind und unterschreibt einfach irgendwas, nur damit ihr eure Ruhe habt.

Aber naja, ist ja eure Sache...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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