Stromrechnung durch Wärmepumpen Störung enorm hoch?!

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B

benkler1401

Hallo zusammen,

Leider haben wir momentan etwas Ärger mit einer stark erhöhten Stromrechnung aufgrund einer Störung unserer Wärmenpumpen-anlage.

12.17 sind wir eingezogen in unsere Doppelhaushälfte. Als Heizung haben wir eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Split gerät.
Am 23.04.18 haben wir eine Störung am Innengerät festgestellt.
Darauf hin haben wir dies dem Bauträger und der Installtionsfirma mitgeteilt. Zunächst meldete sich der Hersteller der Anlage telefonisch.
Am 25.05.18 kam dann endlich ein Außendienst Mitarbeiter des Herstellers zum beheben der Störung.
Der Mitarbeiter vor Ort teilte mir folgendes Mündlich mit :
- es Handelt sich um eine Störung des Ausentemp.fühlers jedoch arbeitet dieser wie er auch soll.
- die Installationsfirma hat fast alle Einstellungen fehlerhaft eingestellt.
- das vom Hersteller empfohlene Bedienteil der Heizungsanlage im EG würde nicht montiert seitens der Installationsfirma.

Folge dieser Gründe wurde durch die Störung vom 01.02.18- 25.05.18 nicht durch die Wärmepumpe geheizt sondern ausschließlich über den Zulauferhitzer per Strom.

Wir bekamen kurz darauf auch die Stromrechnung für den Zeitraum 01.12.17- 25.03.18
1000€ Zuzahlung verschuldet durch den Ausfall der kostenlosen Wärmepumpen Energie.

Das Problem ist das das Innengerät im Keller bei Störung keine Töne von sich gibt und bei dieser Störung uneingeschränkt geheizt werden konnte.

Nun sind wir auf der Suche nach dem Schuldigen der die 1000€ extra Kosten an Stromrechnung zahlt.

1.Bauträger verweist auf Hersteller & Installationsfirma .
2.Installationsfirma verweist auf den Hersteller und meldet sich auch nicht mehr.
3. Hersteller bezieht Stellung und sagt es wäre unsere Schuld die Anlage läuft nun ja einwandfrei und wir hätten die Störung IGNORIERT und deshalb wäre es unsere Schuld.


Nun wäre unsere Frage :
Kann das wirklich sein? Es kann doch nicht verlangt werden, dass wenn von einer Fachfirma installiert wurde und falsch eingestellt und b spw. Bedienteile im EG weggelassen wurden , Wir täglich in den Keller laufen um zu schauen ob eine Störung vorliegt obwohl alles uneingeschränkt Funktioniert ?


Danke

LG
 
B

Bookstar

Wer ist euer Vertragspartner? An den müsst ihr eure Ansprüche richten. Der Hersteller ist es ganz sicher nicht.

Also Bauträgern oder Installationsfirma
 
N

nordanney

Nun wäre unsere Frage :
Kann das wirklich sein? Es kann doch nicht verlangt werden, dass wenn von einer Fachfirma installiert wurde und falsch eingestellt und b spw. Bedienteile im EG weggelassen wurden , Wir täglich in den Keller laufen um zu schauen ob eine Störung vorliegt obwohl alles uneingeschränkt Funktioniert ?
Habt Ihr denn ein Bedienteil im EG bestellt und bezahlt? Falls nein, ist der Einbau an sich ja ordentlich verlaufen, da das Bedienteil im EG ja nur empfohlen wird. Da kann der Hersteller ja nichts für, dass Ihr nur das Nötigste bestellt und auf die Sonderausstattung verzichtet.

Ansonsten scheint mir Euer Bauträger der richtige Ansprechpartner zu sein, da Ihr mit Ihm ein Vertragsverhältnis habt. Korrekt? Oder habt Ihr selbst die Installationsfirma beauftragt?
 
B

benkler1401

Danke schon mal .

Also wir haben das alles als Standard vom Bauträger als Paket bauen lassen . Es gab keine Infos über extra Dinge an der Heizungsanlage. Es gab auch keine andere Heizungsanlage es gab nur 1 Wärmepumpe nach Standard und das war's. Auch keine Auflistung über einzelne Komponenten oder sonstiges
 
D

Domski

stopp. Ernstgemeinte Frage:
Habt ihr 1 Stück Haus komplett gekauft ohne Möglichkeit, eine haustechnische Anlage auszuwählen?
Oder habt ihr 1 Stück Haus bauen lassen incl. der Position Wärmepumpe XYZ?

In beiden Fällen wird es schwer, in Fall 2 aber noch schwerer.... Hier liegt nämlich die Abnahme des Gewerk Heizungsbau ziemlich sicher bei euch. Fehler bei der Abnahme nicht erkannt, heisst erstmal, das ihr das so akzeptiert.

Das in beiden Fällen der Mangel bei der Inbetriebnahme lag, ist technisch sicher unbestritten. Der Punkt ist: Hättet ihr den erkennen können oder hätte ihn jemand anders schon erkennen können (Abnahme des Gewerk Heizung zwischen Bauträger und Heizungsbauer)

Grüße,
Markus
 
A

Alex85

Wende dich an deinen Vertragspartner.
Der jault dir dann was von Mitschuld vor weil du die Störung nicht rechtzeitig bemerkt hast und dann biste nachher froh, wenn es 50:50 geht.
Wenn du eine Chance auf mehr willst, such einen Anwalt auf
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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