Strommast auf GS aber nicht im Grundbuch eingetragen

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M

MoSa1987

Schönen guten Morgen,

Wir haben vor knapp einem Jahr ein Grundstück gekauft und der Hausbau hat bereits begonnen. Wir machen uns gerade Gedanken über die Gestaltung der Außenanlage. Da ist nur ein kleines Problem. Wir haben von unserem Energieversorger einen Strommast auf unserem Grundstück, der uns in der Gestaltung erheblich einschränkt. Im Grundbuch ist nichts eingetragen!
Unsere Frage daher, was können wir dagegen machen? Besteht die Möglichkeit, dass der Strommast versetzt werden kann? Wenn ja wer trägt die Kosten? An wen müssen wir uns wenden? An den Energieversorger?

schon mal vielen Dank


anbei zwei Fotos von dem Mast

Gruß
Moritz

strommast-auf-gs-aber-nicht-im-grundbuch-eingetragen-309049-1.jpg
strommast-auf-gs-aber-nicht-im-grundbuch-eingetragen-309049-2.jpg
 
M

Müllerin

erheblich?
Ich würde den zum Haus hin hinterpflanzen, damit er über die Mauer zugänglich bleibt und gut ist.
Außerdem war der sicherlich vor dem Kauf schon da.
Wenn er euch so dermaßen stört, hättet ihr das vor dem Kauf klären sollen.
Warum der nicht eingetragen ist, auch. (keine Ahnung ob das üblicherweise gemacht wird)
 
M

MoSa1987

hallo,

ja erheblich, da eine Sichtschutzwand oder Mauer oder auch eine Gartenhütte an der stelle nicht möglich ist. Das ganze ist nur möglich mit Abstand zum Mast zu bauen, da noch ein Stahlseil zur Stabilisierung des Mastes vorhanden ist. Dadurch verliert man Fläche. Deshalb erheblich.

Schon klar, dass man das ganze hätte vorher klären können. Da man aber ein Lastenfreies Grundstück gekauft hat, bin ich (blauäugig) davon ausgegangen, dass man den Mast irgendwie versetzen kann.
 
M

Müllerin

ok das Stahlseil hatte ich nicht gesehen, wenn das noch weiter Richtung Haus geht, ist das natürlich echt blöd.

Wenn Ihr mit dran hängt, habt ihr aber so weit ich weiß keine Chance, dass der weg kommt.
Generell würde ich mal beim örtlichen Stromversorger fragen, was es für Möglichkeiten gibt.
Ein Versetzen kostet allerdings sicher ne Menge, die Euch wohl eher keiner erstattet.
 
N

nordanney

Ich habe mal ein paar Fragen zu Eurem Strommast:

1. Steht nur der Mast dort oder sind Leitungen dran befestigt?
2. Was steht im Baulastenverzeichnis?
3. Werdet Ihr über den Mast mit Strom versorgt?
 
M

MoSa1987

Hallo,

zu 1.
Es sind auch Lieiungen befestigt. Unser Nachbar wird zum Beispiel von dort mit Strom versorgt.

zu 2.
Im Baulastenverzeichnis ist nichts eingetragen.

zu 3.
ich habe eben mit unserem Netzbetreiber telefoniert.
Unser Haus bekommt eben falls den Stromanschluss über das Dach (Dachständer). Aber von unseren nachbern. ob jetzt links oder rechts wird noch geklärt.

Laut Dem Netzbetreiber fällt der Strommast unter Die Niederspannungsanschlussverordnung. Da müsste nichts ins Grundbuch oder in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden, wenn ein mast auf dem Grundstück gestellt wird. Das ganze kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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