Stromkabel (10 KVolt) ohne Genehmigung durch unser Grundstück

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ElenaMühle

Hallo zusammen,

unsere Familie (2 Erwachsene und 3 Kinder) wohnen in 1F Haus und Einliegewohnung (kleine unsere Software Firma) in einem forstliche Gebiet. Heute wir bauen 2F Haus (70%-fertig) neben 1F Haus auf unserem Grundstück. Unsere Grundstück liegt in Waldgebiet - keine Nachbarn im Kreis 2 Km.

Bis heute sind wir die Stromkunde von eine örtliche Stromversorgungsfirma und haben privat Luftlinie (1KWatt) 2 Km lang, die auf öffentlichem Grundstück verlegt. Zukünftig brauchen wir mehr Strom wie haben heute - für 1-FH + 2-FH ca. 30 KWatt. Wir planen unsere privat Luftlinie abbauen und weiter Erdkabelanschluss verlegen.

Aber im Dezember 2017 haben wir Probleme bekommen...

1. Problem: Stromversorgungsfirma hat unsere Strom ausschalten, weil, auf ihre Meinung, privat Luftlinie wegen Hochwasser lebensgefährlich war. Wir probieren ein Angebot für neu Stromanschluss dieser Fa bekommen, aber Fa hat gesagt, dass unsere Grundstück gehört zu ihnen nicht.

2. Problem: Neben unsere Grundstück ca 1 Jahr vor hat unbekannte Firma gearbeitet, sie haben neu Erdkabel neben uns verlegt. Wir denken, dass ist Erdkabel von Windmühle, aber am Ende 2017 wir haben gewusst, dass das ist Hochspannungslinie (10KVolt), und Hochspannungslinie hat von unsere Stromversorgungsfirma gebaut. Die Stromversorgungsfirma hat ohne unsere Genehmigung durch unserer Grundstück (Eck) Erdstromkabel verläuft! Die Leitungsverlegung nicht nur im Straßenraum gestattet ist, aber auch ca. 0,5 Meter ins unsere Grundstück gekommen. Das Kabel liegt 1,5 Meter von unsere 2-FH großem Untergeschoss, die Bogen das Untergeschoss ca. 2 Meter tiefer als Hochspannungskabel liegt. Das Untergeschoss ist als Wohnfläche registriert. Die neue Stromlinie und auch Baulasten haben nicht in unsere Grundbuch eingetragen. Wir haben die Bauarbeiten im Frühling 2017 neben unsere Grundstück gesehen, aber, leider, nicht gesehen, wann Erdkabel durch unsere Grundstück gebaut war. Nur im Dezember 2017, wenn Pflanzen schon weg waren, haben wir festgestellt, dass Teil von Kabel bei uns verlegt. Dieser Fakt war mit Bodenscanner/Georadar nachprüft.

Könnten Sie bitte uns erklären:

1. Ist das überhaupt erlaubt, dass örtlichen Stromversorger ein Stromkabel (10 KVolt!) durch unsere Grundstück ohne unsere Genehmigung verläuft? Ist das erlaubt, wenn die Entfernung von Gehäuse zu den Erdkabel nur 1,5 Meter erreichen? Außen ist viel Platz, es kann ohne Problem möglich diese Hochspannungsabschuss weit (10-20Meter) von unsere Grundstück gebaut.

2. Dürfen wir mit diesem Anschluss (über Trafo) verbinden, weil
* dieser Anschluss ist am nächstmöglich,
* weil genau bei unsere Grundstück eine Stahlbetonplatte liegt (wir vermuten, dass unter ist eine Verbindung),
* weil bei Bau-Gesetz unsere 1-FH mit Büro + 2-FH insgesamt 30 KWatt Anschluss brauchen, und keine andere Stromfirmen (1km Umgebung) solchen Leistungen vorhanden haben,

oder wenn es kann nicht erlaubt zu verbinden, dann wie weit bei Gesetz Hochspannungskabel kann von unsere Grundstück entfernt werden?

Vielen Dank für die Hilfe

Elena
 
M

MayrCh

1. Ist das überhaupt erlaubt, dass örtlichen Stromversorger ein Stromkabel (10 KVolt!) durch unsere Grundstück ohne unsere Genehmigung verläuft? Ist das erlaubt, wenn die Entfernung von Gehäuse zu den Erdkabel nur 1,5 Meter erreichen? Außen ist viel Platz, es kann ohne Problem möglich diese Hochspannungsabschuss weit (10-20Meter) von unsere Grundstück gebaut.
Im konkreten Einzelfall nicht ganz eindeutig. Grundsätzlich hast du als Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 NAV das anbringen und verlegen von Leitungen, die der örtlichen Versorgung dienen, unentgeltlich zuzulassen. Also musst du zunächst mal rausfinden, wo das Kabel genau liegt (keine eigene Ortung, sondern Planauskunft des Netzbetreibers) und welchen Zweck es erfüllt (Versorgung der Kommune, in der Ihr wohnt oder ein überkommunales Transportkabel). Hier gilt: Wissen, nicht glauben!
Wenn nicht über NAV gesichert, sondern überkommunales Transportkabel ohne dingliche Sicherung: Beseitigungsanspruch nach §1004 Baugesetzbuch, anzuwenden vom Fachanwalt.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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