Streifenfundament Tiefe bei tiefem Grundstück?

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F

Franzi1992

Hey
Kurz Frage,

Ich hab ein Grundstück was ca:1.50 Meter augefüllt werden muss, muss ich jetzt mein Streifenfundament 2.30 Meter Tief machen ( 80cm Frostschutz + 1.50 m aufgefüllter Boden )

Ein Keller kommt für uns nicht in Frage da das Grundstück von der Lage es nicht her gibt.

Wie würdet ihr es mit dem Streifenfundament machen ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
H

halmi

Unsere Streifenfundamente sind auch ca. 2,2m tief. Armierung wird oben quasi eingehängt und dann einfach komplett mit Beton aufgefüllt. War bei uns so eine "kann" Geschichte, wir wollten auf Nummer sicher gehen. Teifbauer sagte "brauch mer net, des passt so" aber das Bodengutachten hat den zusätzlichen Meter in die nächste Schicht "empfohlen". Wir haben allerdings keine zusätzliche Bodenplatte mehr.

Waren glaube insgesamt 2500€ mehr für den Beton, also nicht so wirklich wild.
 
11ant

11ant

Ich hab ein Grundstück was ca:1.50 Meter augefüllt werden muss, muss ich jetzt mein Streifenfundament 2.30 Meter Tief machen ( 80cm Frostschutz + 1.50 m aufgefüllter Boden )
Ein Keller kommt für uns nicht in Frage da das Grundstück von der Lage es nicht her gibt.
An Deiner Stelle würde ich erst einmal transparent die Fakten auf den Tisch legen, hier lesen ja immerhin regelmäßig Leute mit, die damit ernsthaft weiterhelfen könnten:
Anderthalb Meter auffüllen zu "müssen" - ibs. wenn das dann anderthalb Meter höhere "Fundamente" bedeuten würde - wäre für sich schon ein Umstand, bei dem Fakt und Interpretation zu trennen lohnt, und zwar hoch fünfstellig;
Einen Keller mit 2,30 m hohen Wänden zu bauen und nur seinen Boden und die nichttragenden Innenwände wegzulassen, ist zum Ersten schon ein Garant für schallendes Gelächter, den Witz begreift sogar der Bürgermeister von @goalkeeper - dann noch zu sagen, einen Keller gäbe das Grundstück von der Lage nicht her, toppt sogar diesen Schenkelklopfer nochmals haushoch (oder sollte ich sagen "kellertief" ?) *ROTFL*cantstandit*
Wieso soll ein Grundstück übrigens einen Keller "von der Lage nicht her geben" ? - von einer Mindest-Grundflächenzahl, die dazu zwänge, die Grundstücksfläche mit oberirdischen Abstellräumen vollzuballern, habe ich bislang noch nie gehört. Also bitte erleuchte mich, auch ich lerne gerne noch dazu !
 
S

Simon-189

Hallo,

der Frostschutz bezieht sich immer auf das neue Niveau OK Gelände.
Allerdings muss der neu aufgefüllte Boden dann auch nachweislich gut verdichtet sein, um die Last des Hauses tragen zu können.

Ggf. kommt noch eine Variante mit 1,5m Magerbeton unter den Streifenfundamenten in Frage, um wieder auf tragfähige Schichten zu stoßen.

Generell finde ich 1,5m Auffüllen (die komplette Fläche des Hauses??) schon äußerst sportlich. Mir persönlich wäre das zu heikel!
 
hanghaus2000

hanghaus2000

was versteht man unter einem tiefen Grundstück? Stell doch mal einen Grundsteucksplan mit Hoehen ein.

Baust Du mit einem Fertighausanbieter?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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