Stilles Genehmigungsverfahren

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S

sch1014

Hallo,
wir haben vor circa fünf Monaten eine Bauvoranfrage für eine kleinere Halle mit Pferdestall (vorne Garage, hinten Stall, Ortsrandlage) bei der Kreisverwaltung gestellt.
Vor zwölf Wochen wurde uns bei einem persönlichen Besuch mitgeteilt, dass die Anfrage soweit genehmigt ist und wir in den nächsten Tagen Post bekommen würden.
Als nach acht Wochen immer noch keine Post kam, sind wir noch einmal dorthin gefahren. Nun würde es doch Probleme mit der Pferdehaltung geben. Nach Diskussionen hat der Sachbearbeiter gemeint, er rede noch einmal mit seinem Chef und wir werden die nächsten Tage Post bekommen. Dies ist jetzt schon wieder 14 Tage her.
Meine Frage:
Ich habe etwas von einem stillen genehmigungsverfahren gehört, falls sich die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten meldet. Kann mir jemand dazu Auskunft geben, ob das so ist? Und was ich als nächstes dann tun muss?
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

den Begriff eines "stillen Genehmigungsverfahrens" habe ich noch nicht gehört; finde dazu auch nichts im Netz. Deshalb denke ich, dass Du hier etwas verwechselst und das "vereinfachte Genehmigungsverfahren" meinst. Dieses muss - sofern alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden - auch in RLP binnen eines Monat's entschieden werden.

Zu einer Bauvoranfrage finde ich für RLP - vergleichbar NRW - keine Angaben zu einzuhaltenden Fristen. Das bedeutet imho, dass es vom zuständigen Sachbearbeiter abhängt, wann Du Post erhältst.

Anders verhält es sich bei einem regulären Bauantrag; hier gilt es sehr wohl Fristen einzuhalten.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Mit dem "stillen Genehmigungsverfahren" ist vermutlich gemeint, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt, wenn der ordentliche Bauantrag nicht binnen einer Frist von der Behörde beantwortet wird. Das funktioniert allerdings nicht mit einer Bauvoranfrage.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 16.03.2025
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