Steuererklärung-beruflich bedingter Umzug in Neubau-was absetzen?

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K

kirsel

Hallo,

ich habe ein Haus gebaut, wodurch sich mein Wohnsitz deutlich näher an meine Arbeitsstätte verlagert hat. Aus täglich 80 Kilometern Fahrtstrecke sind nun 10 Kilometer geworden.

Mir stellt sich nun in Anbetracht der anstehenden Steuererklärung für 2015 die Frage, welche Kosten ich geltend machen kann.

Bezüglich Umzugskosten habe ich schon recherchiert:
715 EUR Freibetrag für mich
315 EUR für Lebensgefährtin
+ Rechnung Umzugswagen da der wohl nicht in der Pauschale enthalten ist

Was kann ich noch absetzen?
- Handwerkerkosten?
- Fahrtkosten zur Baustellenbesichtigung am Wochenende? Ich habe hier gelesen das man für Wohnungsbesichtigungen pro gefahrenen Kilometer 0,30 EUR absetzen kann.
- Was gibt es an weiteren Kosten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
K

kirsel

Zeile 46 unter "Weitere Werbungskosten".

Kann mir jemand bezüglich meiner Fragen weiterhelfen? Ihr macht doch sicherlich alle eine Steuererklärung...
 
B

Bieber0815

Aus täglich 80 Kilometern Fahrtstrecke sind nun 10 Kilometer geworden.
Das sollte ausreichen.

Mir stellt sich nun in Anbetracht der anstehenden Steuererklärung für 2015 die Frage, welche Kosten ich geltend machen kann.

Bezüglich Umzugskosten habe ich schon recherchiert:
715 EUR Freibetrag für mich
Das ist kein Freibetrag sondern eine Pauschale! Steuerlich mindernd geltend machen kannst Du praktisch alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Umzug:
- Fahrten zu Wohnungsbesichtungen (30 Cent/km), hier ggf. Hausbau
- Der Umzug selbst
- Renovierung der alten Wohnung
- Diverse Spesen (u.a. Nachsendeauftrag)
- Wenn zutreffend und nötig Nachhilfeunterricht für Kinder infolge eine Schulwechsels
- ...

Liste alles fein säuberlich auf, vergleiche den Saldo mit der Pauschale. Wenn höher, so einreichen, wenn niedriger, die Pauschale geltend machen.
 
tomtom79

tomtom79

Wegen Job umziehen verstehe ich aber was anderes. Wenn zb veranlasst wurde.

Bei dir aber ist nicht beruflich veranlasst, deshalb sind Umzugskosten nicht als Werbungskosten anrechenbar . Du kannst aber haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a Einkommensteuergesetz erhalten.

Ausnahme 1h Anfahrtsweg, dann ist es wieder veranlasst. Hier gibt's aber wieder regeln du kannst nicht zb. nen Bus nehmen nur um die zeit zu verlängern.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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