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ᐅ Sockelanbau und Dehnungsfuge vergessen - Wer haftet?

Erstellt am: 01.11.20 18:49
J
jwiejulietta
J
jwiejulietta
01.11.20 18:49
Hallo,

folgende Situation: Wir interessieren uns derzeit für ein 6 Jahre altes Massivhaus, bei dem nachträglich ein Beton-Sockel für die Terrasse angebaut wurde. Jetzt reißt die Außenwand an dieser Stelle in der kalten Jahreszeit auf und der Wärmeschutz kommt zum Vorschein. Angeblich sei dies schon mehrmals passiert. Die Vermutung ist, dass die Dehnungsfuge beim Anbau des Sockels vergessen wurde.

Laut Maklerin würde dieser "Mangel" behoben werden und es sei alles in Butter.
Wir haben inzwischen aber erfahren, dass (erst) seit diesem Jahr ein Beweiserhebungsverfahren vor Gericht läuft und der Mangel vom Gericht erst noch festgestellt und anerkannt werden muss.

Wir fragen uns nun, ob der Einbau einer Dehnungsfuge hier überhaupt nach DIN o.ä. vorgeschrieben ist bzw. dem Stand der Technik entspricht und die gerichtliche Mängelfeststellung wahrscheinlich ist?

Alternativ würden wir gerne wissen, was die fachmännische Nachbesserung des Ganzen kosten dürfte um diese Kosten vom Kaufpreis abzuziehen?
O
Osnabruecker
02.11.20 04:14
Bilder sagen manchmal mehr als 1000 Worte.

Ich wüsste jetzt nicht was für ein Betonsockel nachträglich angebracht würde.

Und zu den Kosten kann man auch nur was sagen, wenn man die Größenverhältnisse kennt.


Als mögliche Idee für den Kaufvertrag: z.B. 5 % der Kaufpreissumme einbehalten bis alle laufenden Verfahren und Mängelbeseitigungen durch sind.

Technisch würde ich grundlegend einem öffentlich bestellten Sachverständigen eine gute Einschätzung unterstellen, und da dies bereits vor Gericht liegt gehe ich davon aus, das in dem Verfahren das technische Problem auch behandelt wird.

Für eure Kaufvertragsabwicklung bezahlt ihr viel Geld für einen Notar (und sogar Makler). Lasst die was tun für ihr Geld.
J
jwiejulietta
02.11.20 16:37
Osnabruecker schrieb:


Als mögliche Idee für den Kaufvertrag: z.B. 5 % der Kaufpreissumme einbehalten bis alle laufenden Verfahren und Mängelbeseitigungen durch sind.

Technisch würde ich grundlegend einem öffentlich bestellten Sachverständigen eine gute Einschätzung unterstellen, und da dies bereits vor Gericht liegt gehe ich davon aus, das in dem Verfahren das technische Problem auch behandelt wird.

Für eure Kaufvertragsabwicklung bezahlt ihr viel Geld für einen Notar (und sogar Makler). Lasst die was tun für ihr Geld.

Unsere Bank und auch die Sparkasse kalkulieren beide mit einem Risiko von bis zu 50.000 € (knapp 10%), da der Mangel bislang noch nicht näher beschrieben wurde und wir das Risiko tragen, dass das Gerichtsverfahren nachteilig ausgeht.
Auf einen arglistig verschwiegenen Mangel kann man sich in dieser Konstellation ja auch nicht mehr berufen, sodass wir ein erhebliches Risiko tragen.

Die zwei Banken haben jetzt vollkommen unabhängig voneinander den erzielbare Marktpreis der Immobilie bewertet. Er liegt bei einer mangelfreien Immobilie bei fast 70k (20%) weniger als wir zahlen. Also ist das Haus eh schon überteuert.

Wenn man dann noch die 50k Risiko aufschlägt, sind wir an einem Punkt, wo die Bank uns von dem Kauf bzw. der Finanzierung abrät - obgleich wir diese dank hohem Eigenkapital-Anteil bekämen.

Die Sparkasse rät uns zu einem Treuhandkonto und Auszahlung von 50k bei Reparatur, die Hausbank verlangt direkt eine Kaufpreisminderung. Auch hier dasselbe: Können wir machen, aber sie raten uns dazu ab.

Die Maklerin will das den Eigentümern mal erklären... Uff^^
sparkassemangelgerichtdehnungsfugemaklerinimmobilie