SIA-118 Garantieabtretung

5,00 Stern(e) 3 Votes
N

nano

Guest
Hallo Community

Wir hoffen in ein paar Wochen in unser neues Zuhause einziehen zu können.


Im Vertrag mit der GU steht folgendes:
Alle Unternehmen, die über Fr. 5.000.- Rechnung stellen, müssen eine Bank oder Versicherungs- Garantie von 10 % leisten. - SIA Norm 118. Am Tag der Übernahme tritt die GU die Garantieansprüche gegenüber dem Unternehmer an die Bauherren ab.

Nun beginnt Gemäss SIA Norm 118 mit dieser „Abnahme“ die 2-Jährige Rügefrist. Gewährungs-leistungsfrist beträgt ja 5-Jahre.

Jetzt weiss ich aber nicht, ob diese Solidarbürgschaft auf 2 oder auf 5 Jahre laufen sollte.

Was meint Ihr denn dazu ?

Grüsse
 
U

Unregistriert

Guest
Gemäss SIA Normen:

Garantiezeit 2 jahre
5 Jahre "verdeckte Mängel" (nicht sichtbare Mängel)
 
T

tanja

Mit den verdeckten Mängeln ist es ja immer so eine Sache, als Laie ist es oft gar nicht so einfach Mängel herauszufinden.

Markus
 
7

7-siech

Das ist schon so, 2 Jahr Garantie und 5 Jahre auf versteckte oder verdeckte Mängel.
Wenn möglich eine Bankgarantie bevorzugen, ist für den Unternehmer teurer für den Bauherr aber besser.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Mängel und Garantieleistung Schweiz gibt es 23 Themen mit insgesamt 91 Beiträgen


Ähnliche Themen
Oben