Senkung der Vorlauftemperatur bei Fußbodenheizung komplexer als gedacht?

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H

HoisleBauer22

Ergänzung: Wenn man "Baurecht Recht auf Pläne" googelt, findet man z.B. einen Eintrag von Herrn Heide, der einige Urteile zitiert. Betrifft § 650 n Baugesetzbuch. Es sollte möglich sein alle Energie-relevanten Pläne zu organisieren. Denn: "Der Wärmeschutznachweis und Berechnung nach Energieeinsparverordnung 2002" ist gemäß OLG DRESDEN, URTEIL VOM 12.05.2016 - 8 U 438/15 ja auch geschuldet. Um diesen zu prüfen, brauche ich die Heizungspläne.
 
D

Daniel-Sp

Bei 2 AW im Bad und Kontrollierte-Wohnraumlüftung werden die 24° im Bad bei 20° in allen anderen Räumen zur echten Herausforderung???
Das hängt natürlich ganz von der Planung ab. Wenn eh schon wie so häufig mit Unterdeckung geplant wird, wird es zumindest nicht leichter die Temperatur zu erreichen. Wenn wie so häufig "pi mal Daumen" geplant/gebaut wir, weil man es immer so gemacht hat,...
Die Frage ist, ob richtig gerechnet wird, oder ob der Rohrhersteller der Fußbodenheizung eine Standardplanung mit Standardwerten macht. Das letztere ist bei GU's meist die Regel.
 
WilderSueden

WilderSueden

Das Recht Bauausführung zu kontrollieren, dürfte dir rechtlich niemand nehmen können.
Ausführung darfst du immer kontrollieren. Aber wenn die ausgeführte Lösung 1. in der Baubeschreibung und 2. legal und 3. nach den anerkannten Regeln der Technik ist, hast du keinen Anspruch auf Änderung. Auch wenn eine andere Ausführung besser wäre. Ist ein Grund, warum ich nicht nochmal mit GU, sondern nur noch mit Einzelvergabe bauen würde
 
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Allthewayup

Ausführung darfst du immer kontrollieren. Aber wenn die ausgeführte Lösung 1. in der Baubeschreibung und 2. legal und 3. nach den anerkannten Regeln der Technik ist, hast du keinen Anspruch auf Änderung. Auch wenn eine andere Ausführung besser wäre. Ist ein Grund, warum ich nicht nochmal mit GU, sondern nur noch mit Einzelvergabe bauen würde
Mit dem heutigen Wissen würde ich das auch, aber noch vor einem Jahr hatte ich von den meisten Themen 0 Ahnung. Nur wird ein zweiter Hausbau wohl erst im nächsten Leben stattfinden, nochmal tue ich das meiner Familie nicht an. ;-)
 
Tolentino

Tolentino

Wenn es finanziell ginge, würde ich noch drei bis fünf Häuser bauen oder wenn ich dickere Eier hätte, Bauträger / GÜ werden
 
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xMisterDx

Ausführung darfst du immer kontrollieren. Aber wenn die ausgeführte Lösung 1. in der Baubeschreibung und 2. legal und 3. nach den anerkannten Regeln der Technik ist, hast du keinen Anspruch auf Änderung. Auch wenn eine andere Ausführung besser wäre. Ist ein Grund, warum ich nicht nochmal mit GU, sondern nur noch mit Einzelvergabe bauen würde
Hättest du dein Bauvorhaben mit Einzelvergabe gebaut, hättest du bei dem Chaos der letzten Jahre mit Glück gerade Richtfest gefeiert und wärst bereits 30% teurer gekommen.

Daher ist das hier auch ne eher akademische Diskussion.
Der Vertrag ist unterschrieben und Änderungen kosten das, was der Anbieter dafür verlangt.
Wenn er für die neue Heizung 30.000 EUR aufruft, dann kann man das unterschreiben oder nicht.
Und das ist auch nicht ungewöhnlich. Am VW Golf Trendline verdient VW so gut wie nichts, Kasse macht man mit den Sonderausstattungen, zum Beispiel Felgen für 2.500 EUR, die man vom Zulieferer direkt für 1.000 kriegt.

Das gabs übrigens auch schon bei Tankstellen. Wenn die von einer Sorte kaum noch Sprit haben, dann stellen die den Preis auf 9,99 EUR, mehr gibt die Anzeige nicht her. Für den Fall, dass jemand tatsächlich tanken MUSS, aus welchen Gründen auch immer. Damit sichert man quasi eine kleine Reserve für Notfälle.

Und wer dann tankt, aus Dussligkeit oder sonstwas, der zahlt auch tatsächlich 9,99 EUR, keinen Cent weniger. Dazu gibts Urteile.
Der Verkäufer macht den Preis und der Käufer kann akzeptieren oder nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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