Schuckhardt Massiv-Haus Usingen

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C

chli09

Hallo,

danke für die Info. Dass dies im HGB beschrieben ist, ist mir auch bekannt. Was ich gemeint hatte ist, dass ich bei Schuckhardt nicht erkennen kann ob es eine OHG ist.

Naja, jedenfalls habe ich die ganze Sache einem Anwalt übergeben.

Besten Dank für die tollen Infos
 
M

mawai

Hallo,

wir lassen uns aktuell auch mehrere Angebote für ein schlüsselfertiges Haus unterbreiten.
Bisher muss ich sagen, ist das Angebot von der Firma Schuckhardt am Besten. Die Bauleistungsbeschreibung ist sehr gut beschrieben (genaue Typangaben) und auch preislich (bei gleichen Leistungen) bis zu 50T€ günstiger.

Die Sorge das Schuckhardt eine OHG ist, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn das Unternehmen pleite geht und der Bau stockt, ist dass doch mit jeder Rechtsform beschissen, oder ?
Zudem geben Sie ja eine Versicherung für diesen Fall....

Hat nun jemand sonst noch Erfahrungen mit Schuckhardt gemacht bzw. kann eine andere Baufirma empfehlen (SÜBA, Fermo, Handwerkerhaus, Heinz von Heiden etc.) ?

Danke
 
B

Bauherrennotruf

Mawai und die Werbung Schuckhardt!

Nun Mawai, bei diesen tollen Angeboten von Schuckhardt wünschen wir Dir beim bauen viel Glück! Wer kann schon 50 Th billiger anbieten als alle Anderen. Wer einen Mercedes für 5,60 € angeboten bekommt, wird auch auf sicher einen mit Vollausstattung bekommen.

Wir denken das solch eine aufdringlich und unseriöse Werbung in eigener Sache oder für Baufirmen hier unangebracht ist.

Sofern Schuckhardt oder Deine anderen genannten Firmen werben wollen, bietet ihnen das Hausbau-Forum unter der entsprechenden Rubrik die Gelegenheit dazu.

Hier wollen und sollen die Nutzer Erfahrungen austauschen. Was nicht heißen soll, dass sich die Firmen hier nicht auch zu den Antworten melden können.

Wir empfehlen jedem Bauherren, vor Vertragsabschluss, eine entsprechende Auskunft über die Firmen, z. B. bei der Schufa, Creditreform, Bürgelauskunft u.s.w., einzuholen.
Das kostet zwar einen kleinen Geldbetrag, gibt aber ausreichend Aufschluss über die Geschäftsempfehlungen, Zahlungsmoral u.s.w., ebenfalls über den sogenannten Index. Bei der Creditreform z. B. ist 100 gut, 600 schlecht! Ab 250 Vorsicht.
 
M

mawai

Nicht falsch verstehen, ich will keine Werbung für Schuckhardt machen.
Andere Baufirmen haben ein vergleichbares Angebot.

Nun gibt es aber auch Firmen, die sind eben über 50T€ teurer.
Und da in der Baubeschreibung ja alles drinsteht, was inbegriffen ist und alle versichern, dass keine Firmen aus dem "Osten" beschäftigt werden verstehe ich nicht, wie so ein Betrag zustande kommen kann

Also entweder die einen sparen an wichtigen Ecken, oder die anderen sind halt einfach günstiger...
Im Fachhandel ist der identische Fernseher ja auch günstiger als im Internet-Versand, und die Leistung ist die Gleiche.
Habe ja keine Ahnung wie es hier ist.....

Selbstverständlich kann eine große Baufirma bei den Zulieferern bessere Konditionen aushandeln, aber über 50T€.......

Gruß
Martin
 
B

Bauherrennotruf

Deine Frage Martin!

Unsere Empfehlung eine Überprüfung der in Frage kommenden Firmen vorzunehmen, ist eine der ersten Regeln, welche ein zukünftiger Bauherr vor Vertragsabschluss unbedingt beherzigen sollte.

Also:

1. Vor Vertragsunterschrift Firma überprüfen lassen.

2. Wenn Überprüfung Okay, dann per Internet nach weiteren
vermeintlichen Negativ-Informationen suchen, um sich ein
umfangreicheres Bild zu machen.

3. Beherzigen Sie, das sogenannte Referenzen eigentlich keine sind,
da niemand auch negative Dinge verbreiten würde. Referenzen sind
insofern nur Makulatur und nur selten zu gebrauchen.

4. Lassen Sie die Verträge vor Unterschrift durch einen Anwalt auf
rechtliche Einwendungen und von einem Baufachmann, welcher im
Bauvertragsrecht ein As ist, die Vertragsinhalte auf Für und Wider den
Bauherren prüfen.

5. Bauverträge die als Vertragsklausel eine sogenannte
Finanzierungsbestätigung nach Vorgabe der des Unternehmers
enthalten, vor Vertragsabschluss überprüfen, ob es sich dabei nicht in
Wirklichkeit um eine versteckte Abtretungserklärung handelt.
Normaler Weise reicht für den Unternehmer eine Kopie des Schreibens
von der Bank, dem Zweizeiler an die Bauherren, das die Finanzierung
gesichert ist.
Wenn die Firma auf seine eigene Vorgabe besteht, dann nur darauf
einlassen, wenn im Gegenzug eine Erfüllungsbürgschaft über die
gesamte Bausumme geliefert wird. Dran denken, nur Zug um Zug und
per Notar.

6. Der Zahlungsplan sollte stimmen!
Nach Fertigstellung Rohbau, Putz oder Verblendung, Dacheindeckung,
Fenster, Terrassen- u. Haustüre, einschl. Planungskosten, sollte die
bis dahin bezahlte Summe 60 % der Bauvertragssumme nicht
überschreiten.

Wichtig: Zahlungen irgendwelcher Art, bevor Ihnen nicht nachgewiesen
wurde, dass der Bauantrag eingereicht wurde (Bescheinigung
Eingang beim Amt), sollten Sie vertraglich ausklammern. Zudem
sollte diese 1, Rate 3 % nicht überschreiten.

Die 2. Rate sollte dann "Fertigstellung Sohle / Bodenplatte"
heißen. Auch hier gilt, die Ratenhöhe sollte bei Bodenplatte
7 % und bei Kellersohle 10 % nicht überschreiten.

Bitte denken Sie daran, dass die Banken das nicht prüfen, noch dafür
haften.


7. Lassen Sie sich nicht von Dingen wie:

- DEKRA / Tüv geprüft
- Gewährleistungsversicherung
- Schriftliche Zusicherung der Fertigstellung der Bauleistung
- Bauleiter wird gestellt
- Gutachter für die Bauabnahmen

blenden. Das ist zwar schön, aber meist Blendwerk, um Sie zur
Unterschrift zu überreden.


8. Auch Geschenke und Zugeständnisse der Firmen sollen Sie nur zur
Unterschrift überreden. Denken Sie immer daran, ein guter Unternehmer
macht Ihnen faire Angebote und wird nie etwas verschenken.
In der Regel wird er nur mit Ihnen über einen prozentualen Nachlass
verhandeln.

9. Achten Sie darauf, dass Sie nur einen verantwortlichen Vertragspartner
haben.
Wenn Ihnen angeboten wird, das man nur Koordinieren will und das Sie
die Verträge direkt mit den ausführenden Firmen oder einem GU
schließen sollen, wird es schwierig diesen Lizenzgeber, welcher Ihnen
so was anbietet, haftbar zu machen.
Meist bleiben Sie auf dem Ärger mit dem GU dann sitzen und ziehen
den kürzeren.
In der Regel sind diese nachgeschalteten Unternehmen Lizenznehmer,
welcher von der mit Ihnen vereinbarten Vertragsleistung einen nicht
unerheblichen Teil an den Lizenzgeber abgeben müssen.
Da fahren Sie billiger, wenn Sie sich die Firmen selber suchen,
Angebote machen lassen und dann für die Bauplanung einen
Architekten, sowie für die Bauleitung einen Ingenieur separat
beauftragen. Die letzten Beiden haften auch für die ausgeübten
Tätigkeiten.
Ein Lizenzgeber tut das nicht.

Das sind ein Teil der grundlegenden Dinge die ein zukünftiger Bauherr beachten sollte. OHG oder nicht, spielt da keine Rolle. Und bei Angeboten die zu schön sind um wahr zu sein, sollte man doppelt vorsichtig sein.
 
C

chli09

Ich find das nicht ok, dass anhand eines Telefonats einfach mein Beitrag zensiert wird. Das ist ja wie im ehemaligen Osten.

******

Ich kann nur alle davor warnen mit dieser Firma einen Vertrag einzugehen und dafür stehe ich auch.

Falls jemand daran interessiert ist Fakten zu sehen, dann kann ich die gerne einscannen und hier im Forum einstellen.
 
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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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