Schenkung eines Grundstückes, Erfahrungen / Ablauf, Notarprozess

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V

Volliballa2014

Guten Abend,

morgen haben wir einen Termin beim Notar,
da meine Schwiegereltern meinem Mann ein Grundstück schenken wollen.

Nun meine Frage: Wir haben keine Unterlagen in denen steht,
dass das Grundstück Bauland ist. Nur einen Auszug in dem von
Grünfläche die Rede ist.
Kann der Notar dies im Grundbuch einsehen?
Oder wird er die Berechnung wohl nach der Grünfläche vornehmen?

Hat hier jemand Erfahrung mit Schenkungen?


Bin über jeden Tipp dankbar.
 
D

DG

Der Notar wird im Grundbuch bzw. Kataster und ggflls. Bodenrichtwertkarte nachsehen, um was für ein Grundstück es sich handelt.

Ob es sich um Bauland oder Grünland/Acker handelt, ist zB im Katasterauszug nachgewiesen.

MfG
Dirk Grafe
 
V

Volliballa2014

Super, Dankeschön!

Bin mir nämlich nicht sicher, ob alle Unterlagen da sind.
Alles etwas verwirrend, da ein Stück des Landes an einen Nachbar
veräußert wurde.

Jetzt bin bin ich schlauer!
 
H

HilfeHilfe

ich weiß nicht ob der Notar die richtige Institution ist zu bestimmen was Bauland ist und was nicht.....
 
emer

emer

Doch, das kann der Notar in Erfahrung bringen. War bei uns so. Wir haben uns das Grundstück schenken lassen, 3 Monate bevor das Umlegungsverfahren der Stadt begonnen hat. Im Grundbuch stand damals das es sich um eine Streuobstwiese handelt. Dementsprechend "gering" wurde der Wert vom Notar angesetzt.

Wiese/Acker wird also geringer bewertet als Bauerwartungsland, und das wiederum geringer als Bauland.

Wäre es schon Bauland gewesen

Wenn also zu erwarten ist, dass es bald Bauland wird und zu erwarten ist, dass der qm teuer wird, kann es sich steuerlich schon lohnen jetzt zu schenken.

Außerdem errechnet sich auch das Honorar vom Notar am Grundstückswert und fällt somit geringer aus.
 
D

DG

ich weiß nicht ob der Notar die richtige Institution ist zu bestimmen was Bauland ist und was nicht.....
Für die Bestimmung ist der Notar nicht zuständig, das machen letztlich die Gutachterausschüsse bzw. die Bauleitplanung. Änderungen in der Bodenrichtwertkarte können dabei bis zu 12 Monate dauern und wirken auch rückwirkend, denn die Bodenrichtwertkarte steht idR nicht am 01.01 eines Jahres zur Verfügung.

Der Notar hat aber mindestens 3 verschiedene Wege, sich über die Beschaffenheit des Grundstücks zu informieren, zusätzlich seine Berufserfahrung und Informationen der Vertragspartner.

Darum geht es hier aber nur am Rande, denn letztlich sollen hier die Kosten gering gehalten werden. Handelt es sich tatsächlich um Grünland, wird man wohl kaum den Preis für Bauland zahlen - handelt es sich um Bau(erwartungs)Land und der Notar rechnet auf dem Bodenrichtwertpreis für Grünland ab, wird sich wohl niemand beschweren.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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