unser Bauträger hat unsere Fenster blockiert, sodass sich viele nur minimal kippen lassen. Ein Fenster sogar gar nicht.
Er sagt, das muss aus Schallschutzgründen passieren. [...]
Er kann dann doch nicht einfach die Funktionalität beseitigen.
Dem würde ich die Ohren langziehen (nur zu seinem Besten, versteht sich). Im Ernst: nein, dazu ist er unter keinen Umständen berechtigt. Einschreiben mit Rückschein, zur unverzüglichen Beseitigung der Blockierung auffordern, Fristsetzung eine Woche ab Zugang des Schreibens dürfte in diesem Fall angemessen sein. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens Anzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie eine Ersatzvornahme auf seine Kosten ankündigen. Adressierung an die Person des Geschäftsführers c/o ladungsfähige Firmenanschrift, außer "EINSCHREIBEN / Rückschein" auch "EILT ! - bitte sofort vorlegen !" vor dem Betreff. Der spinnt wohl komplett.
Dies ist keine Rechtsberatung - die gibt es beim Rechtsanwalt - sondern lediglich ein Blick in die Glaskugel, was der Dir sagen wird. Jetzt ist Freitag nach 12 Uhr, da sind die Anwälte meist schon im Wochenende. Aber für Montag früh weißt Du nun, was Du vorhast.
Was hat es damit auf sich?
Gibt es ein Regelwerk, das besagt wie viel Schall bei gekipptem Fenster eindringen darf? [...] Gibt es da nicht andere Wege?
Damit auf sich haben tut es, daß der Bursche wohl Schallschutzfenster nicht pünktlich lieferbar fand. Solche, auch mit bestimmten Kennwertvorgaben, können in einem Bebauungsplan vorgeschrieben und Auflage einer Baugenehmigung sein. Jedes Fenster hält geöffnet weniger Schall ab als geschlossen, das macht ein geschlossenes Fenster aber nicht zu einer sachgerechten Schallschutzmaßnahme. Hier überwiegt eindeutig die Gesundheitsgefährdung durch Verringerung der Luftaustauschrate (zumindest sofern keine Kontrollierte-Wohnraumlüftung verbaut ist), sowie die Lebensgefährdung durch Versperrung der zweiten Rettungswege im Brandfall.