Schadenersatz bei Bauverzögerung

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I

Issel-1

Unser Haus hätte laut GU-Vertrag spätestens am 1. Juli 2012 fertig sein müssen (geplanter Fertigstellungstermin 1. April + maximal 3 Monate Verzögerung). Nun wird das Haus aufgrund zahlreicher Versäumnisse und chaotischer Zustände in der Projektleitung wohl erst Ende Juli 2012 fertig. Können wir für diesen Vertragsbruch Schadenersatz fordern bzw. Regressansprüche stellen? Gibt es so etwas wie Tagessätze, die für die Umtriebe, die Hypothekarzinsen etc. geltend gemacht werden können?

Vielen Dank für Eure Antworten
 
M

MODERATOR

Hallo Issel,

man kann sehrwohl Schadenersatz für Verzug verlangen - soweit der Vertrag das hergibt.
Dazu benötigt man genaue, d.h. nach dem Kalender benannte Daten für Baubeginn und -fertigstellung, um einen Verzug nachweisen zu können, sowie eine vertragliche Vereinbarung über Berechnung und Höhe der Verzugsstrafe.
Für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches muss ein nachweisbarer und taxierbarer Schaden entstanden sein.

Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, damit Sie diesbezüglich Klarheit bekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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