Rollladen Zwangsentriegelung an einem Fenster vorgeschrieben?

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F

fraubauer

Wer hat denn jetzt die Rollläden beim wem bestellt? Siehe #6
Also, ich habe die ETW als schlüsselfertigen Bau mit normalen Rollläden gekauft.
Jedoch wurde mir angeboten, mit dem Rollladenbauer direkt auf elektrische Rollläden umzurüsten.
Den Tipp hab ich vom BT. Angebot, Ausführung und Abrechnung (Mehrpreis für die elektrische Ausführung) also über Rollladenbauer!
Aber halt nur den Mehrpreis!
Dass ich auf elektrische Rollläden umrüsten möchte, haben also der BT und der Rollladenbauer
weit vor der Abnahme gewußt!
Beide wußten jedoch nicht, dass ein 2ter Fluchtweg bei elektrischen Rollläden vorhanden sein muß.
Bei den normalen Handzug Rollläden wäre dies ja vorhanden. Doch bei den elektrischen wg. Stromausfallgefahr nicht!
Deshalb jetzt der Stress, wer was wie machen muß...
 
Y

ypg

Ich würde den Rollladenbauer in die Verantwortung nehmen, denn schließlich ist es sein Job, dass die Rollläden nach Norm verbaut werden. Und ein 2ter Rettungsweg muss ja wohl in Geschossen immer sein. Mal googeln.
Insofern muss der Rollladenbauer darauf achten. Das ist doch nicht sein erstes Mal!

Schreib bitte mal, wie es ausgegangen ist, das interessiert mich

@Uwe82 Raffstores kann man bewegen, die sind nicht starr.
 
F

fraubauer

Ich würde den Rollladenbauer in die Verantwortung nehmen, denn schließlich ist es sein Job, dass die Rollläden nach Norm verbaut werden. Und ein 2ter Rettungsweg muss ja wohl in Geschossen immer sein. Mal googeln.
Insofern muss der Rollladenbauer darauf achten. Das ist doch nicht sein erstes Mal!

Schreib bitte mal, wie es ausgegangen ist, das interessiert mich

@Uwe82 Raffstores kann man bewegen, die sind nicht starr.
Ja, das mache ich. Alle sagen zu mir "Im Notfall hau halt einfach die Jalousien weg". Das geht schneller als per Handkurbel... Aber es geht mir um den Versicherungsschutz! Nicht, dass im Notfall die Brandversicherung etc. nicht einspringt.
 
Musketier

Musketier

Insofern muss der Rollladenbauer darauf achten.
Bist du sicher? Der Rollladenbauer liefert das, was vereinbart oder ausgeschrieben ist. Den Auftrag vergeben und damit Planer ist @fraubauer . Natürlich hätte der Rollladenbauer darauf hinweisen können, dass es da eine Norm gibt.
Ich glaube eben auch nicht, dass er davon noch nie was gehört haben sollte
 
Y

ypg

@Musketier
Dem Architekten mussten wir unterzeichnen, dass wir nach Belehrung auf Sonnenschutz im Süden verzichten (das war, bevor wir uns zu Rollläden entschlossen), die Treppe darf ohne Geländer nicht gebaut werden, ein Fenster im OG muss mind. 80cm Brüstung haben oder aber ein Gitter als Fallschutz, der Elektriker belehrte uns ein Jahr später über die Rauchmelder, weil es jetzt eine andere Verordnung gibt. Sicherlich gibt es noch mehr dieser Gefahrverordnungen, da wird doch der Rollladenbauer nicht ausgenommen sein?
Der AG (Endverbraucher) kann es nicht wissen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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