T
teutates
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich haben uns ein Haus mit einer Innenraumhöhe im Erdgeschoss von 2,75m geplant. Vorletzte Woche kam die Filigrandecke auf das Mauerwerk und letzten Montag wurde die Decke mit Ortbeton gegossen.
Als ich jetzt am Wochenende vor Ort war, habe ich mal - warum auch immer - die Innenhöhe gemessen und bin auf einen Wert von 2,79m gekommen. Der Fußbodenaufbau wird ca. 20cm betragen, so daß wir dann auf einen Deckenhöhe von 2,59m kommen werden.
Auf den Plänen, die der Maurer hatte und die auch so im Bauantrag sind, steht definitiv eine Deckenhöhe von 2,75m. Unser Architekt (Wir bauen nicht mit einem Bauunternehmen) war bei der Legung der Filigrandecke vor Ort und hat auch gemessen - anscheinend aber was falsches.
Die Idee vom Architekten war, daß wir, auf Kosten der Maurer, eine besserer Dämmung unter dem Fußboden bekommen - das könnte einen Teil der 20cm wieder gutmachen. Aber wir haben jetzt schon 2,10m hohe Türen. Wenn wir jetzt die Bodendämmung kleiner ausfallen lassen, dann wären die Türen 2,15 und höher. Auch ist das Abhängen im Hauswirtschaftsraum nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Welche (rechtlichen) Möglichkeiten haben wir bzw. was würdet Ihr in unserem Fall tun?
Viele Grüße,
teutates
meine Freundin und ich haben uns ein Haus mit einer Innenraumhöhe im Erdgeschoss von 2,75m geplant. Vorletzte Woche kam die Filigrandecke auf das Mauerwerk und letzten Montag wurde die Decke mit Ortbeton gegossen.
Als ich jetzt am Wochenende vor Ort war, habe ich mal - warum auch immer - die Innenhöhe gemessen und bin auf einen Wert von 2,79m gekommen. Der Fußbodenaufbau wird ca. 20cm betragen, so daß wir dann auf einen Deckenhöhe von 2,59m kommen werden.
Auf den Plänen, die der Maurer hatte und die auch so im Bauantrag sind, steht definitiv eine Deckenhöhe von 2,75m. Unser Architekt (Wir bauen nicht mit einem Bauunternehmen) war bei der Legung der Filigrandecke vor Ort und hat auch gemessen - anscheinend aber was falsches.
Die Idee vom Architekten war, daß wir, auf Kosten der Maurer, eine besserer Dämmung unter dem Fußboden bekommen - das könnte einen Teil der 20cm wieder gutmachen. Aber wir haben jetzt schon 2,10m hohe Türen. Wenn wir jetzt die Bodendämmung kleiner ausfallen lassen, dann wären die Türen 2,15 und höher. Auch ist das Abhängen im Hauswirtschaftsraum nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Welche (rechtlichen) Möglichkeiten haben wir bzw. was würdet Ihr in unserem Fall tun?
Viele Grüße,
teutates