S
Sven1903
Hallo,
ich habe eine generelle Frage zum Thema Fliesen (hier speziell Fliesen im Bad).
Wir haben mit einem Generalunternehmer gebaut und die Bauabnahme abgeschlossen. Nach ein paar Monaten ist ein Riss in einer Fliese im Bad an der Badewanne aufgetreten. Es ist wirklich die Fliese gerissen und nicht die Fuge. Der Riss war einmal quer durch die Fliese. Die Fliese hat trotzdem noch gehalten, aber wir haben es reklamiert (Garantie haben wir noch, gebaut wurde nach VOB in Deutschland Niedersachsen). Nun hat uns der Bauunternehmer erklärt, dass wir ja im Vertrag keine Rissfreiheit speziell vereinbart haben. Seine Aussage war, dass man bei Fliesen keine Rissfreiheit erwarten kann.
Meine Frage ist nun: kann ich bei Fliesenarbeiten erwarten, dass diese auch ein paar Monate nach noch Riss frei sind oder ist das normal, dass Fliesen in einem Neubau nach ein paar Monaten reißen? Gibt es dazu irgendwelche Paragrafen oder Präzedenzfälle, die man im Gespräch mit dem Bauunternehmer erst einmal nennen könnte?
Bei der Innung habe ich mal angefragt, dort wurde mir nur gesagt, dass man mir dazu nichts sagen kann und das ich einen Gutachter beauftragen müsste.
Danke für eure Antworten
Sven
ich habe eine generelle Frage zum Thema Fliesen (hier speziell Fliesen im Bad).
Wir haben mit einem Generalunternehmer gebaut und die Bauabnahme abgeschlossen. Nach ein paar Monaten ist ein Riss in einer Fliese im Bad an der Badewanne aufgetreten. Es ist wirklich die Fliese gerissen und nicht die Fuge. Der Riss war einmal quer durch die Fliese. Die Fliese hat trotzdem noch gehalten, aber wir haben es reklamiert (Garantie haben wir noch, gebaut wurde nach VOB in Deutschland Niedersachsen). Nun hat uns der Bauunternehmer erklärt, dass wir ja im Vertrag keine Rissfreiheit speziell vereinbart haben. Seine Aussage war, dass man bei Fliesen keine Rissfreiheit erwarten kann.
Meine Frage ist nun: kann ich bei Fliesenarbeiten erwarten, dass diese auch ein paar Monate nach noch Riss frei sind oder ist das normal, dass Fliesen in einem Neubau nach ein paar Monaten reißen? Gibt es dazu irgendwelche Paragrafen oder Präzedenzfälle, die man im Gespräch mit dem Bauunternehmer erst einmal nennen könnte?
Bei der Innung habe ich mal angefragt, dort wurde mir nur gesagt, dass man mir dazu nichts sagen kann und das ich einen Gutachter beauftragen müsste.
Danke für eure Antworten
Sven