Risse in der Fassade durch Drehende Pfetten

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Roland2802

Hallo ich habe in 2003 eine Doppelhaushälfte von einem Generalbauunternehmen gekauft/bezogen.
Nach ca. 3 Jahren bildeten sich Risse ca 1 cm breit und einen Meter lang (durchgehend in einem 30er Gasbetonmauerwerk) im Giebel verursacht durch die Verdrehung der Firstpfette. Die Pfette war offensichtlich zu stramm eingemauert. Nach Freilegung um den Druck auf die Wand wegzunehmen, Verpressung des Mauerwerks mit einem Epoxitkleber, wurde der obere Teil des Giebels mit Putz aufgefüllt ca 2 cm außen auf den Giebel darauf. Der Sichtbare Teil der Pfette wurde so bearbeitet das ein optisch harmonisches Bild entstand. Weitere 2- 3 Jahre weiter, die Pfette dreht sich immer noch weitere kleinere Risse sind entstehen. Jetzt kommt noch eine Fußpfette ins Spiel die sich mittlerweile soweit gedreht hat das auch dort Risse im Putz und vermutlich auch im Mauerwerk entstanden sind.
Vorschlag vom Unternehmer war den sichtbaren Teil der verdrehten Pfetten abzuschneiden und durch ein Gerades Stück zu ersetzen, den Giebel mit Holz zu verkleiden. Was ich aber für sehr bedenklich halte, da dann evtl. entstehende Schäden gar nicht mehr sichtbar werden.

Wer hat Erfahrungen mit sowas, wer kennt einen empfehlenswerten Gutachter im Raum Münster/Westfalen und einen Rechtsanwalt der auf Bau/Immobilienrecht spezialisiert ist.
 
B

Bauexperte

Hallo,

...wer kennt einen empfehlenswerten Gutachter im Raum Münster/Westfalen und einen Rechtsanwalt der auf Bau/Immobilienrecht spezialisiert ist.
Zunächst würde ich den zweiten Schritt nicht vor dem ersten gehen

geh zu Deiner nächstgelegenen Ing.- oder Architektenkammer, frag bei der Energieagentur oder auch der Verbraucherzentrale. Dort wird man Dir Anschriften von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benennen. Bespreche mit dem Bausachverständigen Deines Vertrauens Deinen Fall, statte ihn mit allen Dir zur Verfügung stehenden Unterlagen aus und höre, was er Dir empfiehlt.

So wie Du Deinen Bauunternehmer beschreibst, wird er sich dem Urteil des Sachverständigen beugen; schon im eigenen Interesse. Ein RA, zu früh hinzugezogen, verschlechtert die Kommunikation eher als das er ihr förderlich ist. Der hinzugezogene Bausachverständige wird Dich zudem rechtzeitig auffordern, einen Solchen zu beauftragen, wenn er es für ratsam erachtet.

Viel Erfolg und mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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