Renovierung Außenwand Nachbarhaus , wer zuständig

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A

and_lech

Hallo,
Sachverhalt ist folgender:
Rechts zu unseres Hofeinfahrt befindet sich eine Hauswand eines älteren Hauses. Der Besitzer hat vor ca. 10 Jahren diese Wand notdürftig verschönt. Im gleichen Fall hat er scheinbar im Hausinneren die Mauer neu hochgemauert und evtl. eine Wassersperre eingebaut. Nun scheint diese Wand feucht zu sein (die alte zu unsere Einfahrt) der Putz schlägt Blasen und fällt großflächig ab. Sieht nicht schön aus und verursacht Deck. Wer ist nun verantwortlich für diese Wand, er ist klar. Aber muss er was daran machen, scheinbar hat er ja durch seine eigene "innere Wand" keine Feuchtigkeitsschäden. Vor der Wand ist ein Kiesbett. Wie kann man ihn dazu bewegen, die Schäden zu beheben bzw. haben wir hier ein Mitspracherecht?

gruß and
 
E

Escroda

haben wir hier ein Mitspracherecht?
Nein, es sei denn, § 921 Baugesetzbuch wäre anwendbar (Anwalt fragen).
Wie kann man ihn dazu bewegen, die Schäden zu beheben
§ 907 Baugesetzbuch
1. Reden.
2. Reden mit Fristsetzung
3. Anschreiben mit Fristsetzung
bei Eintritt eines eigenen Schadens (Verschmutzung ist auch ein Schaden)
1. Reden und um Beseitigung bitten
2. Reden und um Beseitigung innerhalb einer Frist bitten
3. Anschreiben mit Fristsetzung
4. Rechtsanwalt aufsuchen, rechtsanwaltliches Anschreiben mit Fristsetzung
5. Schaden dokumentieren, Schaden beseitigen, Schadenshöhe bestimmen und Nachbarn in Rechnung stellen
6. gerichtliches Mahnverfahren
7. Klage
5-7 natürlich in Absprache mit dem Anwalt, der vielleicht noch andere Ideen hat.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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