Reihenmittelhaus Bj2001 in Form einer WEG -

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H

HubiTrubi40

Hallo zusammen,
ich hab jetzt mal diesen Thread aufgemacht, damit ich nicht an verschiedenen Stellwn über dasselbe Objekt spreche.

Hatte jetzt nochmals über WEG und Sondernutzung des Gartens gelesen. Die Gärten sind ja unterschiedlich gross (der von dem RMH ist am kleinsten). Wie funktioniert das?IIst das über eine Teilungserklärung geregelt? Wie ist es denn wenn meine Kinder einen Aufstellpool im Garten wollen. Muss ich da die WEG fragen? Baum pflanzen bzw. Irgendwann die Thuja auf dem von mir dann beanspruvhten Gartenteils bebötigt die Zustimming der beiden anderen Parteien?
Mit dem Riss in der Wand den ich in dem anderen Thread erwähnt hatte, habe ich nun auch nochmal recherchiert. Das kann wohl tatsächlich auftreten bei einem Mischmauerwerk. Solche Risse nehmen nach oben hin zu. Daher kann das schon hinhauen da die Risse ja nur im Dachgeschoss zu sehen sind.dafür dort sehr deutlich.

Dann habe ich noch das Problem, dass ich nicht genau weiss wo man dort die Fahrräder und Mülltonnen unterbringen soll. Es gibt ein Carportund einen Stellplatz. Beides an der Strasse. Dürfte man eine Fahrradgarage auf den Stellplatz stellen (wir haben 4 Räder und 1 EBike). Müsste also bisschen größer sein. Die Mülltonnen evt. Unters Carport oder so. Müsste aber wohl mit den anderen abgesprochen werden vermute ich. Gilt eine Fahreadgarage schon als bauliche Veränderung?

Sorry für die vielen Fragen. Grüsse Hubi
 
M

minimini

Den Aufstellpool kannst du hinstellen, wo Du willst. Die Hecke fällt meist nicht unter die Regelungen in einer WEG, ist aber nicht ausgeschlossen (bei uns sind zB die Art der Zäune und auch der Hecken vorgeschrieben).

Wie machen das denn die aktuellen Besitzer mit Müll und Fahrrädern?
 
H

HubiTrubi40

Wie machen das denn die aktuellen Besitzer mit Müll und Fahrrädern?
das weiss ich leider nicht. die haben halt beide Eck bzw Endhäuser. sind ja in dieser Reihe nur 3 Wohneinheiten. daher vermute ich mal dass die das auf ihrem Gartenteil abstellen. Das Haus am Ende hatte die Mülltonnen am Weg abgestellt. aber wenn ich das dann täte wäre der Durchgang behindert.
 
H

HubiTrubi40

Hat den WEG bzw. Sondernutzung einen "niedrigeren" Kaufwert als Real geteiltes Grubdatück? Vermutkich schon oder? Ich meine gewisse Einschränkung hat man ka trotzdem. Die Marktsituation lässt leider keine Diskussion zu aber ein biachen achade finde ich schon dass das im Exposé nicht erwähnt war.
 
Y

ypg

Dann habe ich noch das Problem, dass ich nicht genau weiss wo man dort die Fahrräder und Mülltonnen unterbringen soll.
Das Haus am Ende hatte die Mülltonnen am Weg abgestellt. aber wen
Ein Bild , Zeichnung oder Google könnte Aufschluss geben, welche Möglichkeiten vorhanden sind. Wenn man 100qm Vorgarten hat, wüsste ich schon Möglichkeiten ;)
Hat den WEG bzw. Sondernutzung einen "niedrigeren" Kaufwert als Real geteiltes Grubdatück? Vermutkich schon oder?
Nein, es gibt auch kaum nennenswerte Nachteile, denn auch ein real geteiltes Grundstück unterliegt Regeln.
 
M

minimini

Du sagst es eigentlich selbst ;-) ich kann es nur für den lokalen Markt sagen, HIER hat es keinen geringeren Kaufwert, weder bei Neu- noch bei Bestandsbau. Die Preise nehmen sich nichts.

Welche Nachteile siehst Du?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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