Reihenfolge beim Hausbau bei schwieriger Ausgangspossition

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F

Freiburger2020

Hallo Zusammen,
ich versuche mal meine Absichten verständlich klarzustellen und freue mich auf ein paar hilfreiche Antworten.

Ein einzelnes Grundstück mit 600qm ist in Familienbesitz. Es handelt sich um ein rechteckiges Eckgrundstück. Gegenüber sind 2 Hauser gebaut an die angebaut werden muss.
Auf dem Familiengrundstück befindet sich an der Ecke ein alte Anbauhaus aus den 50er Jahren mit Schuppen und Garage. (Nicht Masstabstreu)

Partei 1 will nur den rechten Teil abreisen und das grüne Haus bauen. Der Linke Teil soll entweder erhalten bleiben, also wird nur der vordere Teil abgerissen oder Partei 2 baut Links ein gespiegeltes Haus, dann wird natürlich alles abgerissen.
Partei 1 und 2 sind sich nicht einig, Partei 1 will nun schnellst möglich rechts loslegen.

Problem: Wie kann man das zeitlich umsetzen obwohl es schwierige Abhängigkeiten gibt ?
Die Bestandsimmobilie kann erst 01/22 angerissen werden, da bewohnt. Ein Bodengutachten könnte ich auch mit der Bestandsimmobilie durchführen lassen so der Gutachter um Zeit zu sparen. Ein Bauantrag kann ich auch als (noch) nicht Eigentümer stellen. Die Erlaubnis kann mir der derzeitige Eigentümer geben.
Derzeit ist es aber ein bebautes Gesamtgrundstück das (noch) nicht parzelliert ist. Kann ich ohne Vermessung des rechten Teilgrundstückes überhaupt einen Bauantrag stellen ? Das Gesamte Grundstück ist sicher vermessen, da dort sonst doch nicht gebaut werden hätte dürfen. (Bestandsimmoboilie und Schuppen, Garage sind exakt im Bauplan eingezeichnet.
Die Vermessung oder Parzellierung kann doch eh erst nach dem Abriss erfolgen oder nicht ?
Am wünschenswertesten wäre es so:
- Bodengutachten
- Planung und Bauantrag des vorderen Stückes (denn das dauert am längsten und dann weiß man was und wi man bauen kann und somit wie teuer es wird)
- Abriss, Vermessung und Parzellierung
- Erschließung (rechts gibt es eine alte Erschließung, die soll aber in der Mitte neu gemacht werden)
- Parallell Grundbucheintrag
- Finanzierung (oberen Schritte können alle aus Eigenkapitalmittel bezahlt werden), Bau

Kann der Bauantrag auch ohne Vermessung erfolgen oder ist das immer ein Muss ?
Kann eine Vrmessung auch mit einer Bestandsimmoblie erfolgen die mit der zu bauende Immobilie nicht übereinstimmt ??
Ist-Soll.jpg
 
11ant

11ant

Ein einzelnes Grundstück mit 600qm ist in Familienbesitz. Es handelt sich um ein rechteckiges Eckgrundstück. Gegenüber sind 2 Hauser gebaut an die angebaut werden muss.
Auf dem Familiengrundstück befindet sich an der Ecke ein alte Anbauhaus aus den 50er Jahren mit Schuppen und Garage. (Nicht Masstabstreu)
Auch für "Bilder sagen mehr als tausend Worte" gilt leider offenbar "Ausnahmen bestätigen die Regel" :-(
 
Y

Ysop***

Sollen aus den 600qm jeweils 300 werden und dann als Doppelhaushälfte an die jeweiligen bestehenden Nachbarn gebaut werden? Oder kann man da auch ein neues DH hinsetzen? Worin besteht die Uneinigkeit der Parteien, die später gedanklich keine sichtbare Rolle spielt?
 
F

Freiburger2020

Anbei der orginal Bebauungsplan, der unser Anliegen verdeutlichen soll.
Ich würde gerne so schnell wie möglich auf dem rechten Teilgrundstück mit ca. 300qm "gelber Pfeil" bauen. Das Gesamtgrundstück hat ca. 600qm und ist noch nicht parzelliert und derzeit mit einer vermieteten Altbauimmobilie befristet bewohnt, siehe Bild.

Es gibt 2 Bauinteressenten und es gibt Uneinigkeit wer wo und wie baut.
Wenn ich auf dem gelben Teil baue, soll das gemeinsame Mittelstück (mit dem farbigen Kreis markiert) mitgebaut werden.
Da man hier direkt an die Grundstücksgrenze anbaut, müssen natürlich beide zustimmen, logisch. Baurechtlich ist dies problemlos möglich, das habe ich abklären lassen. Wenn wir uns nicht einigen können, dann werde ich eben einfach das bestehende Haus an der Grenze spiegeln und halte somit die 3m zum Nachbar (roter Pfeil) ein, da kann er dann gar nicht meckern. Das wäre zwar Platzverschwendung aber besser als ein ewiges Tauziehen wie wir die gemeinsame Mitte bebauen und den potentiell gemeinsamen Zugang über die Grundstücksmitte regeln.

Damit ich keine Zeit verliere, würde ich gerne die zeitintensive Planung und den Bauantrag schon jetzt angehen, obwohl die Altbauimmobilie noch nicht abgerissen ist und das Teilgrundstück noch nicht vermessen ist. Das Bodengutachten wäre problemlos möglich trotz Altbauimmobilie durchzuführen.

Kann man eine Bauplanung und einen Bauantrag auch so machen wenn nur das Gesamtgrundstück (wahrscheinlich) vermessen und die Bestandsimmobilie noch vorhanden ist ?
Oder anderst rum, kann das Gesamtgrundstück vermessen und Parzelliert werden wenn es noch bebaut ist ?


In dem Fall, dass nur einer baut soll der linke Teil (roter Teil bestehen bleiben) und nur der rechte Teil abgerissen werden. Auch wenn ich dann direkt bis zum Nachbar (roter Pfeil) bis zur Grundstücksgrenze anbaue, wird die genaue Mitte doch benötigt oder kann man dies aus dem bereits parzellierten gegenüberliegenden Grundstück nehmen. Wie auf dem Bild erkennbar sind die Grundstücke gleich lang.
Die Pläne vom Nachbarn an den angebaut werden muss, liegen vor. Eine endgültige Auskunft (Falls der Nachbar nachträglich etwas geändert hat) kann ich kostenpflichtig beim Bauamt einholen.



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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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