A
Alfista
Hallo zusammen,
wir sind gerade in den letzten Zügen des Baues unseres Einfamilienhaus. Dieses haben wir mit Architekt gebaut, wozu er mit den Leistungsphasen 1-8 nach „HOAI 2013 §35, Abs. 1 Gebäude“ beauftragt wurde.
Nun hätte ich eine Frage zu den Nebenkosten des Architekten.
Damals haben wir vom Architekten ein Angebot bekommen, in welchem alle Honorare nach Leistungsphase aufgelistet waren. Bezüglich Nebenkosten stand nichts im Angebot. Nun wird in den Honorarabrechnungen eine Nebenkostenpauschale von 5% gefordert. Laut Architekt werden diese immer angesetzt und müssen nicht im Angebot genannt werden. Die Aussage vom Architekten kann ich so nicht wirklich glauben. Durch googeln konnte ich hierzu leider noch keine eindeutige Aussage finden.
Könnt Ihr mir sagen, ob Nebenkosten (sowie deren Höhe) im Angebot des Architekten genannt werden müssen oder ob immer 5% vom Architekten angesetzt werden dürfen.
Vielen Dank vorab und ein schönes WE.
Gruß
Alfista
wir sind gerade in den letzten Zügen des Baues unseres Einfamilienhaus. Dieses haben wir mit Architekt gebaut, wozu er mit den Leistungsphasen 1-8 nach „HOAI 2013 §35, Abs. 1 Gebäude“ beauftragt wurde.
Nun hätte ich eine Frage zu den Nebenkosten des Architekten.
Damals haben wir vom Architekten ein Angebot bekommen, in welchem alle Honorare nach Leistungsphase aufgelistet waren. Bezüglich Nebenkosten stand nichts im Angebot. Nun wird in den Honorarabrechnungen eine Nebenkostenpauschale von 5% gefordert. Laut Architekt werden diese immer angesetzt und müssen nicht im Angebot genannt werden. Die Aussage vom Architekten kann ich so nicht wirklich glauben. Durch googeln konnte ich hierzu leider noch keine eindeutige Aussage finden.
Könnt Ihr mir sagen, ob Nebenkosten (sowie deren Höhe) im Angebot des Architekten genannt werden müssen oder ob immer 5% vom Architekten angesetzt werden dürfen.
Vielen Dank vorab und ein schönes WE.
Gruß
Alfista