Rechtliches Problem Grundstück abfangen + max Höhe des Zauns

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D

Daniel.M

Hallo Leute, ich bin im Moment echt überfordert.

Das Haus ist bist auf die Außenanlagen fertig.
Standort Rheinland-pfalz, falls wichtig.

Jetzt müssen wir auf einer Seite das Grundstück abfangen. Dies passiert mit 80cm L-Steinen.
Auf die L-Steine wollte ich ein Zaun setzen. Aber ich verstehe einfach nicht denn Bebauungsplan.

Hoffentlich kann mir hier jemand weiter helfen.

Im Bebuungsplan steht folgendes.
" Die Höhen von Stützmauern und Einfriedungen nach § 62 Abs. 1 Nr. 6 Landesbauordnung beziehen sich immer auf den talseitigen Schnittpunkt der an die bauliche Anlage heranreichende natürlichen Geländeoberfläche (§ 2 Abs. 6 Landesbauordnung).
Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen und der öffentlichen Grundflächen sind nur bis 1,00 m Höhe über dem natürlichen Gelände zulässig."

Was ich nicht verstehe... was ist der "talseitigen Schnittpunkt" ??
Und wie hoch darf der Zaun werden.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
O

Osnabruecker

Zaun = Einfriedung.

Talseitig = die niedrigen

Mauer 80 cm
Zaun 20 cm übrig.

Steht denn die Wand zum öffentlichen Grund? Oder Privat?
 
N

netuser

Werden die L-Steine wirklich an die Seite zur öffentlichen Grundfläche hin gesetzt?

Stellen die L-Steine auch deine Grundstücksgrenze dar oder geht dein Grundstück ggf. auf dem abzufangenden Teil noch weiter?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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