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Username_wahl18.03.17 10:40Laut unserem Elektriker soll bald eine verpflichtende jährliche Funktionsprüfung der Rauchmelder durch einen Fachbetrieb kommen. KP beim Elektriker wären 45 €. Weiß davon jemand etwas?
U
Username_wahl18.03.17 11:36Klar kann ich das selbst machen, es klang nur so, als müsse man dafür aus gesetzlichen Gründen (Landesbauordnung Saarland?) wieder jemandem Geld in den Rachen werfen.
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Caspar202018.03.17 12:34Noch ein ist das ein feuchter Wunsch deines Elektriker.
Wahr ist das 1x jährlich eine funktionsüberprüfung/Wartung durchgeführt werden muss.
Das ist in der Bedienungsanleitung beschrieben; ansonsten erlischt auch die Garantie und Fehlalarme sind nicht auszuschließen.
Meist ist beschränkt sich das auf Test-Taste/ abstauben / kontrollieren ob der brandmelder abgelaufen ist. Aber da gibt die Anleitung Auskunft
Wahr ist das 1x jährlich eine funktionsüberprüfung/Wartung durchgeführt werden muss.
Das ist in der Bedienungsanleitung beschrieben; ansonsten erlischt auch die Garantie und Fehlalarme sind nicht auszuschließen.
Meist ist beschränkt sich das auf Test-Taste/ abstauben / kontrollieren ob der brandmelder abgelaufen ist. Aber da gibt die Anleitung Auskunft
im grunde so ein rechtlicher schnickschnack. wenn die hütte in 10jahren abbrennt und jemand zu schaden kommt, will die Versicherung und sonstwer einen nachweis, das der rauchmelder nicht schon 5jahre tot war durch fehlende batterie. ansonsten zahlt sie nicht, der eigentümer bekommt ne anzeige wegen fahrlässiger tötung oder sonst wie was in diese richtung.
da der rauchmelder eigentümersache ist wird damit der mieter geschützt, bzw der mieter damit zur kasse gebeten.
da der rauchmelder eigentümersache ist wird damit der mieter geschützt, bzw der mieter damit zur kasse gebeten.
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